Kommunalwahl nach wie vor in einem Urnengang

Verfassungsgericht weist Journalistenklage ab

Die geltende Rechtslage sieht für die kommenden Kommunalwahlen einen einzigen Wahlgang am 5. Juni vor.

Bukarest (ADZ) - Das Verfassungsgericht (VG) hat am Mittwoch die Verfassungsbeschwerde des Journalisten Liviu Avram gegen das Kommunalwahlrecht, das bekanntlich einen einzigen Wahlgang vorsieht, als unzulässig abgewiesen. Avram, der auf Rechtsbeistand verzichtet und seine Beschwerde selbst vor den Verfassungsrichtern argumentiert hatte, sagte den Medien danach, dass er insgesamt zwei Klagen beim VG anhängig habe – dies sei die erste gewesen, die vor allem Art. 50, Abs. 2 des Wahlgesetzes 115/2015 bzw. die für Bürgermeisteranwärter nötige Zahl von Unterschriften visiert habe.

Seine zweite Beschwerde visiere jedoch jene Artikel des Kommunalwahlrechts, die einen einzigen Urnengang verankern – und über diese Klage werde das VG erst kommende Woche befinden, folglich sei „noch nicht alles verloren“, so Avram. Der Präsident des Verfassungsgerichtshofs, Augustin Zegrean, hatte den Medien noch vor dem Befund der Verfassungswächter erklärt, dass eine „Änderung des Wahlrechts im Sinne von zwei oder meinetwegen auch drei Urnengängen“ den Wahlprozess an sich wohl kaum beeinträchtigen würde. Jedoch verwies Zegrean ausdrücklich auf die Empfehlung der Europäischen Kommission für Demokratie durch Recht, besser bekannt als Venedig-Kommission, die Änderungen des Wahlrechts ein Jahr vor der Wahl grundsätzlich ablehnt.