Konsortium für Innovation tagte

Forschung soll den Unternehmern nützlich sein

Die Vertreter der öffentlichen Verwaltung, der Forschung und des Unternehmertums in der Region Zentrum trafen sich am Mittwoch in Hermannstadt.
Foto: Kreisrat Hermannstadt

Hermannstadt – Über 35 Vertreter der Bürgermeisterämter, Kreisräte, Universitäten, nichtstaatlichen Organisationen, Forschungszentren und Firmen in der Region Zentrum kamen am Mittwoch im Hermannstädter Kreisrat zusammen. Anlass hierzu war die erste Sitzung des Regionalen Konsortiums für Innovation (Consorţiul Regional de Inovare – CRI) im Jahr 2017, dessen Rolle es ist, zur Entwicklung der regionalen Wirtschaft durch die Erleichterung des Kontaktes zwischen dem Bereich Forschung-Entwicklung-Innovation und der Unternehmerschaft beizutragen. „Die Notwendigkeit der Gründung eines solchen beratenden Gremiums geht aus der Notwendigkeit der Verbesserung der Forschungstätigkeit und der Umsetzung der Ideen in die Praxis hervor. Viel zu selten werden die Ergebnisse der Forschung zu unternehmerischen Initiativen, die in der Region Mehrwert erzeugen. Desgleichen sind die Unternehmer selten in der Lage, die wirtschaftlichen und finanziellen Risiken zu übernehmen, wobei diese Risiken drastisch gesenkt werden können durch den Zugang zu bestehenden oder zukünftigen Labors und Testeinrichtungen in der Region Zentrum. Über die Achse 1 des Operationellen Regionalen Programms 2014-2020 werden wir innovative Projekte finanzieren, welche die Modernisierung der Gemeinschaft unterstützen und dabei die im akademischen Bereich entwickelten Ideen in die Praxis umsetzen“, so Simion Creţu, der Generaldirektor der Regionalen Entwicklungsagentur Zentrum.

Das Hauptgesprächsthema der Sitzung waren die Untersuchung, Besprechung und Annahme des Ende 2016 bis Anfang 2017 entwickelten Konzeptes, welches die Entwicklungsrichtungen der Region vorgibt. Das Treffen war eine der durch das Programm vorgesehenen Etappen zur Umsetzung der Prioritäten-Achse, in deren Rahmen knapp 29 Millionen Euro verfügbar sind. Die nichtrückzahlbaren Finanzierungen stehen für Projekte zur Verfügung, welche der Schaffung, Modernisierung, Ausstattung und Erweiterung der Einrichtungen dienen, welche der Innovation sowie dem Technologietransfer dienen. In einem dritten Schritt werden demnächst die eingereichten Projektvorhaben entsprechend dem ausgearbeiteten Konzept priorisiert und anschließend die Finanzierung hierfür beantragt.