Mehr Verbote als Angebote

Fahrradpisten in Kronstadt meist noch eine Gefahrenquelle

Die Fahrradpiste auf der Hauptallee des Kronstädter Zentralparks ist mehr eine Vorzeigeeinrichtung als nützlich. Selten trifft man darauf einen Radfahrer, dafür aber Fußgänger, die ihre Vierbeiner ausführen.

In der Bahnstraße/Str. Iuliu Maniu von Kronstadt ist zwischen seitlichen Parkplätzen und dem Straßenverkehr eine Fahrradpiste eingerichtet worden. Doch wird diese oft zum Parken oder gesetzwidrigen Überholen benutzt.
Fotos: Dieter Drotleff

Ein Gesprächsthema gibt es seit Jahren für die Stadtväter, und nicht nur die von Kronstadt/Braşov. Das der Fahrradpisten. Durch das Schaffen von Verkehrsstreifen nur für Radfahrer soll der Verkehr entlastet werden, deren Sicherheit gewährt sein, weniger Abgase in die Atmosphäre gelangen. Eingeführt und markiert wurden tatsächlich solche Streifen, doch bilden diese in vielen Situationen eher eine Gefahr, der sich die Radfahrer aussetzen, als eine sichere Verkehrsmöglichkeit. Zudem gibt es laut Verkehrskodex mehr Verbote als Angebote für die Radfahrer. Einige Beispiele sind sicher bezeichnend.

Auf der Hauptallee des Kronstädter Zentralparks Nicolae Titulescu wurde vor Jahren eine Fahrradpiste mit roter Farbe und weißen Streifen markiert, die etwa 500 m lang ist. Er führt nirgends hin, er beginnt unvermittelt und geht plötzlich zu Ende. Selten sieht man auf dieser einen Radfahrer und sie wird von den Fußgängern, die problemlos darauf wandeln, kaum beachtet. Da sich die Piste auch vor dem Bürgermeisteramt befindet, wurde sie besonderes auffallend hergerichtet, um vom „Initiativgeist“ zu zeugen. Doch was wurde weiter von der Stadtleitung unternommen, um den Radfahrern tatsächlich entgegenzukommen? Im ganzen alten Stadtteil wurde keine weitere Piste für Radfahrer eingerichtet. Und gerade in der Innenstadt wäre das notwendig gewesen, um auch Touristen die Möglichkeit zu bieten, per Rad oder zu Fuß die Baudenkmäler zu bewundern, das Fahrrad abstellen zu können, da man mit dem Wagen immer wieder in die Lage kommt, keinen freien Parkplatz zu finden. Desgleichen würde so mancher leidenschaftliche Radfahrer es vorziehen, statt mit dem Bus oder dem eigenen Pkw in die Schulerau/Poiana Bra{ov zu gelangen, mit dem Fahrrad hochzufahren. Natürlich ist dieses ein waghalsiges Unternehmen bei dem großen Verkehr, da es diesbezüglich keine Sondermarkierungen für eine Fahrradpiste gibt.

Dort wo Pisten im Stadtgebiet eingerichtet wurden, und zwar auf einigen der Boulevards in den Neubauvierteln, verlaufen diese meist auf den Gehsteigen und nicht entlang einer Fahrbahn, obwohl die breiten Straßen das erlauben würden. Markiert sind die Fahrbahnen einfach mit weißen oder gelben Randstreifen, sie führen auch zu Zebrastreifen bei Straßenüberquerungen, sind meistens zu eng, um Platz für zwei sich entgegenkommende Radfahrer zu bieten. Auch hat der Zahn der Zeit meist an diesen Markierungen genagt, sodass sie nicht mehr gut kenntlich sind. Oft werden diese Pisten durch Bauarbeiten unterbrochen oder bei Asphaltflickarbeiten verschwinden diese ganz, und meistens wird vergessen, sie zu erneuern. Vor einiger Zeit wurde in einer der verkehrsreichsten Straßen der Stadt, in der Bahnstraße/Str. Iuliu Maniu seitlich eine Fahrradpiste zwischen der Fahrbahn für die Busse des öffentlichen Personentransports und den teilweise seitlich befindlichen Parkstellen eingerichtet. Der Autor dieser Zeilen würde aber keinem Radfahrer empfehlen, diese Piste zu benutzen. Zwar ist sie markiert, doch wird diese von Autofahren benutzt, um die Busse – natürlich gesetzwidrig – zu überholen, oder zu parken. Auch werden die Pkw nicht genau auf den Parkplatz abgestellt und ragen teilweise über die Fahrradpiste hinaus.

Wenn es die erwachsenen Radfahrer auf sich nehmen – besonders zu Stoßzeiten – trotzdem durch den Autoverkehr zu radeln, stellt man sich die Frage, wo man Kinder anlernen kann, sich diesem Sport zu widmen. Auf den Alleen der Parkanlagen ist das meistens nicht erlaubt, da diesbezügliche Verkehrszeichen das untersagen. Meistens sind es auch andere Zeichen, die weitere Verbote ankündigen. Beispiels-weise den Park mit Hunden zu betreten. Doch davor scheut kaum jemand zurück und führt diese auf den Rasen, damit die Vierbeiner ihre Notdurft verrichten. Kommt zufällig ein Stadtpolizist vorbei, schaut er bei diesem Vergehen sicher weg. Kommt ihm aber ein Kind auf seinem Fahrrad entgegen, zückt er schnell die Quittungen, um eine Strafe zu verhängen.

Laut Verkehrsregeln gilt: „Ist eine Straße mit einer Sonderpiste für Fahrräder versehen, werden diese wie auch Mopeds nur auf dieser verkehren. Im Falle, dass es auf den öffentlichen Verkehrswegen keine derartigen markierten Pisten für Fahrräder, Mopeds und andere Fahrzeuge ohne Motor gibt, können diese auf dem Fahrdamm in Fahrtrichtung gefahren werden, wenn dabei keine Gefahr besteht“. Laut Verkehrsregeln dürfen Radfahrer nicht auf Straßenabschnitten verkehren, wo Verkehrszeichen das untersagen. Das Radfahren darf man nicht auf verkehrsreichen Straßen erlernen, mit der Ausnahme, dass diese mit Sonderpisten versehen sind. Auch müssen die Radfahrer mindestens eine Hand am Fahrrad halten und beide Füße auf den Pedalen haben. Auch dürfen sie im trunkenen Zustand, unter Drogeneinfluss oder nach Einnahme von Medikamenten, die ähnliche Zustände auslösen, nicht das Fahrrad benutzen.

Verboten ist den Radfahrern, eine weitere Person zu transportieren, mit Ausnahme eines Kindes bis zum Alter von sieben Jahren, und dass in einem Sondersitz. Verboten ist es auch, Gegenstände am Fahrrad zu befördern, die durch ihr Gewicht oder ihre Ausmaße den Verkehr behindern können. Auch ist es dem Radfahrer verboten, auf glatten, von Schnee oder Eis bedeckten Straßen zu verkehren. Desgleichen muss das Fahrrad mit entsprechenden Bremsen und Klingel versehen ist. Radfahrer dürfen auch nicht über die Zebrastreifen fahren, sondern müssen vorher absteigen und das Fahrrad bis zur anderen Straßenseite schieben. Auch ist es bei Nacht oder schlechter Sicht verpflichtend, reflektierende Kleidung zu tragen. Außer all diesen Verboten kommt noch die gesetzliche Pflicht hinzu, den Personalausweis bei sich zu haben.

Fragt man bei so vielen Verboten nicht mit Recht, welches die Angebote für die Radfahrer sind? Abhängig ist das in den Ortschaften natürlich von der jeweiligen Ortsleitung, auch an die Radfahrer zu denken. Denn auch mit minimalen Investitionen kann man diesbezüglich dem Radfahrer entgegenkommen. Leider geschieht es immer wieder, dass Fahrradwege, die durch die Landschaft führen und von Nichtregierungsorganisationen oder Vereinen auf eigene Initiative eingerichtet werden, beispielsweise zu den Kirchenburgen, von böswilligen Personen beschädigt werden. Entlang der nationalen Kreis- und Gemeindestraßen fällt die Pflicht, Fahrradwege einzurichten, der jeweiligen öffentlichen Institution zu, die diese Straßen verwaltet. Bis auch in unserem Land Fahrradwege wie im Westen geschaffen werden, werden sicher noch viele Jahre vergehen.