Mit Bürgermeisteramt unvereinbar

Erster Stadtbeamter und gut honorierter Firmenchef

In Curtici stehen bald Neuwahlen ins Haus: Das Rathaus des Grenzstädtchens Foto: Zoltán Pázmány

Arad - Aufgrund der gesetzmäßigen Überprüfung hat die Landesagentur für Integrität (ANI) Nicolae Mihail Aniţei, Bürgermeister des Arader Städtchens Curtici, Unvereinbarkeit vorgeworfen. Bürgermeister Ani]ei, Mitglied der  PDL, der seit 2004 nun schon seine dritte vierjährige Amtszeit als Bürgermeister des Städtchens Curtici verzeichnet, wurde von ANI nachgewiesen, dass er gleichzeitig und ungesetzmäßig zudem noch als Verwalter von drei lokalen Firmen fungiert.

Gemäß der Prozeduren hatte die Integritätsbehörde dem Beamten schon im September mitgeteilt, dass seine Überprüfungsprozeduren gestartet werden.

Im ANI-Kommuniqué heißt es, dass Bürgermeister Aniţei während des vorherigen Amtsmandats, in der Zeitspanne 2008-2012, nicht nur die Geschicke des Grenzstädtchens Curtici – auch wichtigster Grenzübergang an der rumänischen-ungarischen Staatsgrenze, 21 Kilometer von der Kreishauptstadt Arad entfernt, 6800 Einwohner – geleitet,  sondern auch die guthonorierte Führungsposition in den Handelsgesellschaften Computer Voice System Romania, MG Trading und Magic SRL innehatte. Gemäß der Verfügungen des Gesetzes 161/2003 hätte Aniţei in maximal 15 Tagen nach seiner Wahl zum Bürgermeister auf die drei Ämter als Verwalter der Firmen verzichten müssen.

Seine Tat ist genügend Grund für eine Amtsententhebung, die entsprechende Verfügung muss von der Arader Präfektur erlassen werden. Laut Gesetz kann Ani]ei binnen 15 Tagen Widerspruch erheben, in diesem Fall muss dann das Gericht darüber entscheiden.

Die Integritätsbehörde ANI wurde auf eine EU-Empfehlung und zwecks Bekämpfung der Korruption in Rumänien durch das Gesetz 144/2007 (Annahme im Parlament am 9. Mai 2007) gegründet. Damit wurde Rumänien das erste Land Europas, das eine spezialisierte Institution für die Überprüfung des Vermögens, der Interessenskonflikte und Wahrung der Kompatibiltät ins Leben rief. Vermögenserklärungen waren schon 1996 verpflichtend, publik wurde die Erklärung des Vermögens erst 2003.

Die Integritätsbehörde kann laut Gesetz die Überprüfung einer Person von Amts wegen oder auf den Hinweis einer Privat- oder Rechtsperson durchführen.