Mühlsteine und Sandkörner im Getriebe ökotouristischer Pensionen

Rechtliche Stolpersteine bedrohen vor allem kleine Gästehäuser auf dem Land

Für solche kleinen Landpensionen wie diese ist es schwierig, einen professionellen Restaurantbetrieb zu bieten.
Foto: George Dumitriu

Anlässlich der Tourismusmesse in Bukarest wurde das Ergebnis einer Umfrage vorgestellt, die von der Ökotourismusorganisation AER (Asociaţia de Ecoturism România) in Kooperation mit AETD (Asociaţia de Ecoturism Ţara Dornelor) und ATR (Asociaţia de Turism Retezat) in Auftrag gegeben wurde. Die Studie soll als Alarmzeichen hinsichtlich rechtlicher Stolpersteine fungieren, mit denen vor allem kleine Pensionen in touristisch weniger erschlossenen Gebieten kämpfen.

Das Ergebnis zeigt, dass weniger die Gesetze zum Tourismus direkt, sondern eher die vielfältigen Reglements in den Bereichen Gesundheit und Veterinärmedizin, Brandsicherheit und Umwelt Schwierigkeiten bereiten. Auf einer Skala von eins bis zehn wurde die aktuelle Gesetzgebung im Schnitt mit 4,8 bewertet – trotz des sicherlich subjektiven Charakters ein deutliches Zeichen, dass diese für die Entwicklung ruraler Pensionen eine Bremse darstellt. Um dieser Problematik entgegenzusteuern, haben die an Rural- und Ökotourismus interessierten Organisationen AER, ANTREC (Asociaţia Naţională pentru Turism Rural, Ecologic şi Cultural) und ACFSR (Asociaţia Cele mai Frumoase Sate din România) eine Expertengruppe ins Leben gerufen, die sich mit der aktuellen Rechtslage auseinandersetzt, Analysen erstellt, mit der Situation in anderen Ländern vergleicht und Empfehlungen ausspricht: die Gruppe der Rechtsanwälte für Pensionen (GAP). Diese fordert nun auf Basis der Umfrageergebnisse eine vermittelnde Rolle der Nationalen Tourismusagentur, mit dem Ziel, die Gesetzgebung an die Bedürfnisse kleiner ländlicher Gästehäuser anzupassen und allgemein transparenter zu gestalten. „Die Entwicklung dieses Sektors von Pensionen muss durch einen förderlichen Gesetzesrahmen unterstützt werden, um den Aufbau ruraler Zonen zu stimulieren“, erklärt ANTREC-Präsidentin Maria Stoian in einer Pressemitteilung. Der Leiter von AER, Andrei Blumer, präzisiert. „Wir sind nicht gegen eine gesetzliche Reglementierung touristischer Pensionen, aber wir können nicht hinnehmen, dass diese sich in einen Mühlstein am Hals eines Pensionsbetreibers verwandelt, der in gutem Glauben ein legales Unternehmen in einer ländlichen Gegend aufbauen will“.

Umfrageergebnisse

Basis der Ende 2012 durchgeführten Umfrage war ein Fragebogen mit 40 Fragen betreffend Aufbau, Genehmigung, Funktion und Kontrollen von touristischen Pensionen. Bei den Teilnehmern handelt es sich durchwegs um Betreiber von ökotouristisch orientierten Gästehäusern mit vier bis  43 Betten, zwischen einer und vier Margeriten, aus den Landkreisen Suceava, Hunedoara, Kronstadt/Braşov, Maramureş, Tulcea und Covasna. Die größte Quelle der Unzufriedenheit stellt die Gesetzgebung betreffend die Gästebewirtung dar. So wird etwa von einer Pension ab vier Zimmern dieselbe Ausstattung verlangt wie für einen Restaurantbetrieb. Da dies die finanziellen Möglichkeiten vieler Kandidaten – auch im Hinblick auf Rentabilität – übersteigt, fühlen sich einige in die Zwangslage versetzt, Verpflegung ohne Genehmigung zu offerieren. Von den Befragten verköstigen zwar 76 Prozent, davon jedoch 35 Prozent ohne Autorisation. Etwa 50 Prozent aller Landpensionen sehen keine legale Möglichkeit zur Verpflegung der Touristen – ein Killerfaktor für Regionen, in denen auch Restaurantbetriebe selten bis abwesend sind und Gäste daran gewöhnt sind, in der eigenen Unterkunft essen zu können. Dies betrifft die Mehrheit der Pensionen mit weniger als fünf Zimmern.

Von den 65 Prozent, die Lebensmittel aus dem lokalen Umfeld anbieten, sehen laut Umfrage 74 Prozent keine Möglichkeit, diese auch in der Buchhaltung aufzuführen. Der Idee des Ökotourismus zur Förderung lokaler Produkte hingegen steht der Kauf von Lebensmitteln aus Großmärkten klar entgegen. Befragt nach Hindernissen im Rahmen der Neugründung einer Pension gab die Mehrzahl Probleme mit Brandschutz, Umwelt und sanitär-veterinärmedizinischen Auflagen an. Fast 20 Prozent der Unternehmen hat in keiner der angeführten Bereiche eine Genehmigung erhalten. Hingegen gaben 90 Prozent an, die touristische Klassifizierung schnell und relativ problemlos erworben zu haben.  Konkrete Schwierigkeiten, in den diversen Bereichen unterschiedlich ausgeprägt, sind lange Dauer, hohe Bürokratie, fehlende Informationen, Schmiergeldforderungen (vor allem im gesundheits- und veterinärmedizinischen Bereich) und anfallende Kosten (im Brandschutz). Einen bedeutenden Bremsfaktor stellen häufige Kontrollen der verschiedenen Organe dar. Nicht weniger als sieben Institutionen haben das Recht, jederzeit eine uneingeschränkte Anzahl von Kontrollbesuchen durchzuführen. So mancher Pensionswirt gab an, mehr Zeit mit Kontrolleuren als mit den Gästen zu verbringen. Mindestens eine Strafe zahlen mussten in den letzten zwei Jahren über 50 Prozent der Unternehmer, während fünf Prozent angaben, mehr als fünf Strafen erhalten zu haben.