Nachtrag zu dem Beitrag betreffend den Vergleich der Immobilienrückgaben

Im Beitrag „Rückerstattungen im Vergleich“, in dem der Stand der Immobilienrückgabe an Minderheiten- und Glaubensgemeinschaften behandelt worden ist (vgl. ADZ von Freitag, 29. Juni, S. 3), wurde der von der Nationalen Behörde für Rückerstattung verwendete Begriff „gelöste Anträge“ zum Teil fälschlicherweise einer tatsächlichen Rückerstattung der beantragten Immobilien gleichgesetzt. „Gelöst“ bedeutet jedoch, dass der Antrag bearbeitet, der Verwaltungsvorgang abgeschlossen und der Antragsteller eine Antwort erhalten hat. In den meisten Fällen fiel diese Antwort negativ aus, d. h. wenige der beantragten Immobilien sind rückerstattet worden, die „gelösten“ Anträge sind also keinesfalls einer Rückerstattung gleichzusetzen.

Als Beispiel dieses „Lösens“ der Anträge seien die beiden Antworten angeführt, die der DFDR-Abgeordnete Ovidiu Gan] im Februar dieses Jahres (als vom Demokratischen Forum der Deutschen in Rumänien in einigen Publikationen behauptet wurde, es habe 800.000 Immobilien zurückerhalten) auf seine parlamentarischen Anfragen von der Rückerstattungsbehörde erhalten hat. Gefordert hatte MdP Gan] damals Informationen über die Zahl der insgesamt vom DFDR bzw. der Evangelischen Kirche A.B. in Rumänien (EKR) eingereichten Rückerstattungsanträge, die Zahl der in natura rückerstatteten Immobilien sowie jene, für die eine Entschädigung zuerkannt wurde, die Zahl der negativ beantworteten oder von den Antragstellern zurückgezogenen Rückerstattungsanträge und die Zahl der Anträge, die auf Bearbeitung warten.

Im Falle des DFDR lautete die Antwort im Februar (vgl. die Webseite des DFDR-Abgeordneten), es seien insgesamt 136 Anträge gestellt worden, von denen 127 eine Lösung erhalten haben. Ein Vergleich mit der Tabelle aus dem Juni zeigt, dass die Lage im Falle der deutschen Minderheit demnach unverändert ist. Was die 127 Anträge angeht, deren Verfahren abgeschlossen ist, so wurde die Rückerstattung von acht (!) Immobilien in natura genehmigt und im Fall dreier (!) Immobilien eine Entschädigung zugesagt. Die Rückerstattung von 51 beantragten Immobilien wurde abgelehnt, 28 Anträge sind zurückgezogen und 37 Anträge umgewidmet oder mit anderen Anträgen verknüpft worden. Von 127 „gelösten“ Gesuchen handelt es sich also nur im Fall von 11 um eine Rückgabe, wobei in den Sternen steht, wann das Geld für die Entschädigung ausgezahlt wird!

Ähnlich sieht die Situation bei der EKR aus: Gestellt wurden 1133 Anträge, davon waren Anfang Februar 682 Fälle geklärt, inzwischen sind (siehe Tabelle aus dem Juni) 800 Anträge bearbeitet worden. Bezug genommen wird im Weiteren auf die Antwort aus dem Februar, da aus dem Juni keine detaillierten Angaben über die Art der Lösung vorliegen. Im Falle der 682 verwaltungsmäßig gelösten Anträge handelt es sich bei 293 – also knapp der Hälfte – um genehmigte Rückerstattungen und bei 47 Immobilien ist eine Entschädigung zuerkannt worden. 160 Rückerstattungsgesuche wurden abgelehnt, 73 zog der Antragsteller zurück und 109 Anträge wurden umgewidmet oder mit anderen verknüpft.Wie den Tabellen aus dem Juni zu entnehmen ist, liegen bei der Rückerstattungsbehörde (ein der Regierung unterstelltes Amt) vom DFDR neun Anträge und von der EKR 333 Anträge vor, die auf eine Antwort warten. Die bisherigen Ergebnisse legen nahe, dass nur wenige der in diesen Gesuchen beantragten Immobilien auch rückerstattet werden. „Ich hoffe, dass diese Zahlen Klarheit verschaffen in der Problematik der an die Deutschen in Rumänien rückerstatteten Immobilien, sodass künftig verleumderische Anschuldigungen, sie hätten Hunderttausende Gebäude zurückbekommen, als lächerlich abgetan werden können“, erklärte MdP Ovidiu Ganț.