Nächste Woche Vertrauensfrage zum Rückgabegesetz

Empfehlungen des EGMR konnten berücksichtigt werden

Bukarest (Mediafax/ADZ) - Die Regierung kann nächste Woche die Vertrauensfrage zum Rückgabegesetz stellen, sagte Premier Victor Ponta auf der Regierungssitzung von Mittwoch.

Es sei ihm wichtig gewesen, dass sich die Experten vorher mit dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) beraten, ein Zweck des Gesetzes sei auch der, dass Rumänien in Straßburg nicht mehr so viele Prozesse verliert.

Die Bemerkungen des EGMR konnten in den Gesetzentwurf aufgenommen werden, so wurde z. B. die Zeitspanne, in der rückerstattete Schulgebäude oder Krankenhäuser keinem anderen Zweck zugeführt werden dürfen, von den ursprünglich vorgesehenen 20 Jahren auf sieben bis zehn Jahre herabgesetzt. Gegen die Steuer von 85 Prozent, mit der die Inhaber „strittiger Rechte“ belegt werden, hätte EGMR nichts einzuwenden gehabt.

Die Rückerstattung „in natura“ soll zunächst auf lokaler Ebene versucht werden, und zwar bis zum 1. Januar 2016. Sodann erfolgt eine zentrale Etappe bei der Behörde für die Rückerstattung von Eigentum (ANPR) und in einer dritten Etappe geht man zur Bezahlung von Entschädigungen über. Diese Entschädigungen, die der Staat bezahlen muss, könnten acht Milliarden Euro ausmachen.

Die griechisch-katholische Kirche, deren ganzer Besitz 1948 enteignet worden war, hat sich in einem Schreiben an den Premier gewendet und ihn ersucht, das Stellen der Vertrauensfrage zu verschieben.