Neue Bedingungen für Heizkostenzuschuss

Geänderte Kriterien treten ab Januar in Kraft

Hermannstadt – Die Änderung der Gesetzeslage betreffend die Gewährung des Heizkostenzuschusses gab das Bürgermeisteramt Hermannstadt/Sibiu unlängst bekannt. Mit Inkrafttreten des Dringlichkeitserlasses 114/28.12.2018 steigt die zur Gewährung berücksichtigte Einkommensschwelle, bis zu der die Antragsteller neuerdings auch ein Anrecht auf die Hilfen haben, von 615 Lei auf 750 Lei pro Monat und Familienmitglied. Der Zuschuss wird den Familien und alleinstehenden Personen gewährt, die ihre Wohnungen mit Erdgas, elektrischem Strom, Holz, Holzkohle oder Heizöl beheizen, nicht aber denjenigen, die Fernwärme verwenden.
Desgleichen wurde per o.g. Dringlichkeitserlass der Wert dieser Hilfen für einige Kategorien von Antragstellern geändert. Somit ändert sich der Wert des Zuschusses für das Beheizen der Wohnungen mit elektrischem Strom von 48 Lei auf 20 Lei für die Familien und alleinstehenden Personen, die Einkünfte im Wert von 540,1 bis 750 Lei beziehen und für diejenigen, die mit Holz, Holzkohle und Heizöl heizen von 16 auf 20 Lei.

Bis Jahresende nahm die Stadtverwaltung 272 Anträge und eigenverantwortliche Erklärungen zur Gewährung der Heizhilfen entgegen, von denen 268 bewilligt wurden, die allermeisten für das Beheizen mit Erdgas (220) aber auch für jenes mit Holz (16), Fernwärme (21) und elektrischem Strom (11).

Die Heizhilfen werden ab dem Monat der Eingabe des Antrags gewährt, wenn die angeforderten Unterlagen bis jeweils am 20. des Monats eingereicht wurden und ab dem folgenden Monat, wenn die Eingabe nach dem 20. des Monats erfolgt. Ebenfalls ab dem Monat des Eingangs der Unterlagen werden auch die Sozialhilfen gewährt für die Bürger, deren Recht auf Sozialhilfe für den jeweiligen Monat bescheinigt wird, unabhängig vom Datum der Eingabe der Unterlagen.