Neues Strafgesetz in 31 Punkten verfassungswidrig

Amtsmissbrauch muss neu ausgearbeitet werden

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Bukarest (ADZ) - Das Verfassungsgericht (CCR) hat am Donnerstag bekannt gegeben, 31 Bestimmungen des neuen Strafgesetzbuches (StGB) als nicht verfassungskonform einzustufen, das Parlament wird nun unter anderem die Gesetzesartikel zu Amtsmissbrauch und Einflussnahme neu ausarbeiten müssen. Der Amtsmissbrauch wurde im neuen StGB dahingehend geändert, dass strafrechtliche Konsequenzen nur dann drohen, wenn persönliche oder den engen Verwandtenkreis betreffende Nutzen aus einem Missbrauch entstehen sollten. Weitere verfassungswidrige Punkte betreffen u. a. Falschaussage, Bestimmungen zur Anwendung des vorteilhafteren Strafgesetzes oder vorsätzliche Tötung.

Staatspräsident Klaus Johannis sowie die Oppositionsparteien PNL, PMP und USR hatten das Verfassungsgericht wegen des neuen Strafgesetzbuches eingeschaltet. PNL-Sprecher Ionel Dancă und USR-Chef Dan Barna begrüßten die Entscheidung des Verfassungsgerichts, sie sei ein Schlag gegen die Verwässerung des Strafgesetzes durch die PSD und Liviu Dragnea. PSD-Chef Dragnea erklärte, dass die Begründung des Verfassungsgerichts abgewartet und dementsprechend gehandelt werde.