Neujahrsempfang im Hermannstädter Bischofspalais

Landeskirchenkurator kritisiert Kirchenleitung für Umgang mit Wahleinsprüchen

Zum Abschluss des Neujahrsempfangs verteilte Bischof Reinhart Guib, als Zeichen des guten Willens und der Hoffnung, Äpfel an die Anwesenden.
Foto: Michael Mundt

Hermannstadt – „So wünschen wir euch für dieses Jahr 2018 Gesundheit und Tatkraft, wir wünschen euch Freude und Frieden und viele lebenserfrischende Begegnungen mit Gott und seinen Menschenkindern“, mit diesen Worten begrüßte Reinhart Guib, Bischof der Evangelischen Kirche A.B. in Rumänien die beim Neujahrsempfang im Bischofspalais Anwesenden. Zahlreiche haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter der Evangelischen Kirche A.B. in Rumänien sowie des Deutschen Forums folgten der Einladung genau wie Vertreter deutschsprachiger Einrichtungen, der diplomatischen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland sowie der Republik Österreich. Sie übermittelten Grüße und Wünsche für das Jahr 2018, welches unter dem Leitwort steht:„Gott spricht: Ich will dem Durstigen geben von der Quelle des lebendigen Wassers umsonst.“

In seinem Rückblick auf das vergangene Jahr hob Landeskirchenkurator Prof. Friedrich Philippi besonders den „gut geplanten und organisierten“ Kirchentag in Kronstadt/Braşov hervor. „Unter dem Motto „Aus gutem Grund evangelisch in Rumänien“ gab es für alle Teilnehmer die Möglichkeit, sich mit den Grundlagen unseres Glaubens auseinanderzusetzen und sich seiner Tragfähigkeit im hier und heute zu vergewissern.“

Von besonderer Bedeutung war die deutliche Kritik des Landeskirchenkurators am Umgang mit Einsprüchen zu den kirchlichen Wahlen im November, welche zu vernehmbaren Räuspern führte. „Bei den letzten kirchlichen Wahlen hat es auch Vorkommnisse gegeben, die zu wiederholten Einsprüchen geführt haben, wobei es unter den Gemeindegliedern und mit der Amtskirche zu regen Auseinandersetzungen über bestimmte Punkte unserer Wahlvorschrift gekommen ist. Damit diese Punkte auch für den Laien unmissverständlich sind, bedarf es dringend einer Novellierung der Wahlvorschrift. Auf keinen Fall dürfen Gemeindeglieder, die sich für die Einhaltung kirchlicher Ordnungen einsetzen und ihrer Meinung nach Unregelmäßigkeiten beim Ablauf der Wahlen durch ihre Anfechtung aufdecken wollen, dadurch in Misskredit fallen, sondern sollten ernst genommen werden.“

Gegen die kirchlichen Wahlen in Hermannstadt/Sibiu war es zu mehreren Einsprüchen gekommen, die im Dezember vom Bezirkskonsistorium als „gegenstandslos“ bzw. „nicht relevant“ befunden wurden. Das Bezirkskonsistorium erklärte zu einem der Einsprüche zwar, dass einzelne Formfehler festgestellt wurden, diese für die Durchführung und Gültigkeit der Wahl allerdings nicht von Bedeutung sind. Pikant erscheint, dass einer Eingabe gegen die kirchlichen Wahlen in Hammersdorf/Guşteriţa stattgegeben wurde und diese bis Ende Februar wiederholt werden sollen.

Die Adresse seiner Kritik nannte der Prof. Friedrich Philippi etwas früher in seiner Rede: „Diese (die Pfarrer) werden nach unserer Kirchenordnung nur einmal von der Gemeinde auf unbegrenzte Dauer gewählt. Nur der Dechant kann in einer alle fünf Jahre durchzuführenden Visitation den Wechsel der Gemeinde empfehlen. Diese Regelung hat Vorteile und Nachteile und ermöglicht die Entstehung einer Amtskirche. Die weltlichen Amtsträger müssen sich aber durch ihre ehrenamtliche Mitarbeit bewähren, um nach vier Jahren eventuell wiedergewählt zu werden. Wir können als Landeskirche dankbar sein, dass sich für diese Ehrenämter immer noch Mitarbeiter zur Verfügung stellen. Es ist interessant, dass in unseren drei größten Gemeinden – Hermannstadt, Kronstadt und Bukarest – die Kuratorenämter neu besetzt wurden.“
In den Grußworten ging keiner der Redner auf die Kritik des Landeskirchenkurators ein. Lediglich Bischof Reinhart Guib griff zum Abschluss des Neujahrsempfangs die Kritik Philippis auf, betrachtete „die Spannungen wegen Wahlen in unseren Gemeinden sowie Auseinandersetzungen in der Hermannstädter Gemeinde“ allerdings als abgeschlossen. Laut Guib zehrten diese an den Kräften, „sind aber verkraftbar“. Gleichwohl haben die Beschwerdeführer die Abweisung der Eingaben nicht akzeptiert und sich noch im Dezember an das Landeskonsistorium gewandt.