Neustart im „Mineriade“-Ermittlungsverfahren

Höchstinstanz entscheidet über Verfahrenswiederaufnahme

Bukarest (ADZ) - Generalstaatsanwalt Tiberiu Niţu hat am Donnerstag bekanntgeben, die Verfahrenseinstellung des 1990 stattgefundenen blutigen Bergarbeiter-Einfalls in Bukarest aufgehoben und beim Obersten Gericht um Verfahrenswiederaufnahme angesucht zu haben. Davor hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im September zwei Klägern in der Causa der sogenannten „Mineriade“ Recht gegeben und Rumänien zur Wiederaufnahme des verschleppten Verfahrens verpflichtet. Den Opfern dieser „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ gebühre Gerechtigkeit, Verjährungen gebe es in derlei Straftatbeständen nicht, hatten die Straßburger Richter befunden.

Die erste Strafexpedition der behördlich unterstützten Schiltaler Kumpel gegen die auf dem Bukarester Uni-Platz protestierende Zivilgesellschaft endete mit 6 Toten und 746 Verletzten. Nach jahrelangen Ermittlungen schoss sich die Militärstaatsanwaltschaft schließlich auf die damaligen Machthaber, darunter Staatspräsident Ion Iliescu sowie die Generäle Mihai Chiţac, Victor Atanasie Stănculescu und Corneliu Diamandescu, ein. 2007 übernahm die Generalstaatsanwaltschaft unter Laura Kövesi das Ermittlungsverfahren, das jedoch überraschend schon ein Jahr später eingestellt wurde. Zu dessen Wiederaufnahme befragt, erklärte sich Altpräsident Iliescu am Donnerstag „unbesorgt“ – er sei bloß ein „Zeitzeuge“ mit „einigen Verantwortlichkeiten“ gewesen.