Nochmals zum Thema Ceauşescu – Schmidt

ADZ-Interview mit Dr. Heinz Günther Hüsch, dem deutschen Verhandlungsführer in der Familienzusammenführung (III)

Symbolfoto: sxc.hu

Abschnitte aus der vertraulichen Vereinbarung von 1978, die aber erst im Oktober und nicht beim Besuch von Kanzler Helmut Schmidt unterzeichnet wurde.

Der Anwalt Dr. Heinz Günther Hüsch war von 1968 bis 1989 Deutschlands Verhandlungsführer in der Frage der Familienzusammenführung von Rumäniendeutschen. Die Verhandlungen erfolgten mit Vertretern der Securitate. Rumänien hat sich das Erteilen von Ausreisegenehmigungen mit Millionen DM bezahlen lassen. Im folgenden Teil 3 des von Hannelore Baier Anfang September mit Dr. Hüsch geführten Interviews wird das sogenannte Schmidt-Ceauşescu-Abkommen nochmals thematisiert.”

Wie kam es aus Ihren Informationen dazu, dass im Dezember 1977 und dann im Januar 1978, während des Besuches von Bundeskanzler Helmut Schmidt in Bukarest, Staatssekretär im Auswärtigen Amt Günther van Well mit Vasile Pungan, dem Berater von Ceauşescu, in der Familienzusammenführung verhandelte – wo diese Fragen bis dahin und danach nicht auf dieser Ebene besprochen wurden?

Diese Gespräche sind vom Auswärtigen Amt (AA) eingefädelt worden und ich war darüber zunächst nicht informiert. Ich wurde im Dezember 1977 ins AA gebeten und Staatssekretär Günther van Well erklärte mir, dass man beabsichtige, die Familienzusammenführung auf eine andere Grundlage zu stellen. Andere Basis sollte heißen: offen und völkerrechtlich verbindlich. Ich äußerte meine Zweifel, ob das durchsetzbar sei, habe aber auch gesagt, wenn es gelingt, die Angelegenheit aus diesem sehr verdeckten und doch schummrigen Ambiente herauszubekommen, würde ich es als Erfolg begrüßen. Ob dafür meine Hilfe gefordert sei? Nein, das würden sie selbst machen, wurde mir gesagt.

Formal wurde erklärt, man wolle den Vorgang auf eine völkerrechtlich verbindliche Grundlage setzen, ich glaube aber, dass man auch versucht hatte, Kanzler Helmut Schmidt einen Erfolg zuzuschanzen. Um ihn als jenen darzustellen, der dafür gesorgt hat, dass die Rumäniendeutschen aus dem Land ausreisen können. Das wurde nachher auch so bekannt gegeben und die Presse hat das völlig kritiklos auch so abgedruckt. In jenen Monaten hat sich jedoch gar nichts bewegt, die Zahlen blieben bei 11.000 Ausreisenden, wie in den Jahren davor.

In die Delegation, die nach Bukarest reiste, hatte man den Beamten miteinbezogen, der damals der zuständige Ministerialrat war, um mich zu kontaktieren, Herrn von Wietersheim. Er hatte keinerlei Erfahrung in Verhandlungen mit den Securitate-Leuten und bedauerte nachher, dass man mich nicht mitgenommen hatte. Aber eine SPD-Delegation nahm keinen CDU-Mann mit, man hatte ja nicht mal Genscher  mitgenommen. Die Verhandlungen sind auf mehreren Ebenen geführt worden. Zu den Kopfgeldzahlungen gibt es einen Vermerk zwischen Marcu und von Wietersheim. Die Kopie, die ich habe, trägt keine Unterschrift. In diesem Vermerk wird die Fortsetzung der Zusammenarbeit auf weitere fünf Jahre festgehalten – was vorher in den Verhandlungen mit mir bereits besprochen worden war – und die pro-Kopf-Zahlung auf 4000 DM je Person festgelegt, wodurch die Kategorien abgeschafft werden.

Dieser Betrag liegt jedoch wesentlich über dem Durchschnitt der Beträge nach Kategorien, wie vorher gezahlt worden war. Es wird im Vermerk keine Zahl der Ausreisenden erwähnt. Das Allerschlimmste aber war, dass die rumänischen Listen den deutschen gleichwertig waren und die Abrechnung nach beiden erfolgen sollte. Die rumänische Liste besagte aber nur, dass jemand die Papiere bekommen hat und das bedeutete nicht, dass er in Deutschland angekommen ist. Es gab beim Vergleichen der Listen immer zahlenmäßige Differenzen, manchmal bis zu hundert Personen, und es wurden immer wieder Personen aufgeführt, die nicht „Volksdeutsche“ waren. An keiner Stelle dieses Vermerks ist die Zahl der Einreisen vereinbart gewesen. Als das Papier im Innenministerium bekannt wurde, herrschte tiefes Entsetzen.

Es gibt dann den Brief, den Pungan an van Well schrieb, der liegt mir in Rumänisch und Deutsch vor. In diesem werden die 700 Millionen Lieferantenkredite verbürgt und gebundene Finanzkredite zur Finanzierung von Investitionsgütern, aber das ist auch etwas anderes, als in Deutschland gesagt wurde, da hieß es nur, es soll ein Wirtschaftsrahmen sein.

Der Vermerk „Marcu – von Wietersheim“ ist in „Recuperarea“ auf Seite 896 abgedruckt und darin wird auf das von van Well und Pungan am 7. Januar 1978 vereinbarte „Aide memoire“ Bezug genommen. 

Das „Aide memoire“ existiert, aber es enthält nicht die Aussage, die behauptet wurde, namentlich die Verknüpfung der Familienzusammenführung mit dem Zahlen von Zinssubventionen als „Anerkennung“. Die wird erst im späteren Vertrag vom 6. Oktober 1978 festgehalten. Wörtlich heißt es hier: „Die Fortsetzung der bisherigen Verhandlungen gemäß der in Bukarest getroffenen Vereinbarung, bestätige ich wie folgt: ...“ Die bisherigen Verhandlungen waren unsere Verhandlungen, die in Bukarest getroffene Vereinbarung aber war mündlich getroffen worden und die habe ich dann schriftlich bestätigt: Da stehen die 11.000 Personen drin und die 4000 DM je Ausgereistem und in „Anerkennung“ zahlt die deutsche Seite auch die 160 Millionen DM in vierteljährlichen Raten von 8 Millionen.

Vasile Pungan war von Ceauşescu in die Gespräche also eingeschaltet worden, im Bemühen, die Familienzusammenführung zum Erteilen von Wirtschaftsunterstützung einzusetzen ...

Das ist durchaus möglich. Im zeitlichen Zusammenhang kam ja die Zusage von Kanzler Schmidt, 700 Millionen DM – und nun muss man vorsichtig sein – Kredit zu gewähren oder aber verbürgen zu lassen und gleichzeitig einer Zinssubvention – so hat er das unterzeichnen lassen –, um eben die Kosten des Kredites nach unten zu bewegen. Diese Zinssubventionen waren dann vierteljährlich 8 Millionen DM und sollten vorerst fünf Jahre – die Dauer unserer vertraulichen Vereinbarung – gezahlt werden. Diese Vereinbarung betreffend Zinssubvention lief also nach fünf Jahren aus und ist von Genscher voll erneuert worden.

Genscher hatte behauptet, dies sei mit dem Kanzler vereinbart. Ich habe aber auch die Auffassung vertreten, dass man daran nicht mehr vorbeikomme, nachdem man sie nun mal bezahlt hatte und auch van Well in seinem späteren Vermerk die Auffassung vertreten hatte, dass die 700 Millionen und die Zinssubvention im Zusammenhang mit der Familienzusammenführung stehe. Das ist aber eine Erklärung, die erst später erfolgte, nachdem die Analyse der Vereinbarung vom 7. Januar 1978 große Zweifel aufgeworfen hatte, vor allem aber, weil in der Erklärung weder der Kredit noch die Zinssubvention mit der Familienzusammenführung verknüpft worden waren. Unserem Eindruck nach war die Verknüpfung im Januar 1978 nicht erfolgt, sondern nur in Zusammenhang gebracht worden.

Meine rumänischen Gesprächspartner haben auch zunächst strictissimi jede Verknüpfung abgelehnt und erklärt, das gäbe es nicht, das sei nicht festgelegt worden. Das ist auch eine Erklärung, warum es noch fast zehn Monate brauchte, um das Ergebnis korrigiert festzumachen. Denn erst nach meinem einseitigen Bestätigungsschreiben vom 6. Oktober1978 erkennt die rumänische Seite die trimestriellen 8 Millionen DM sozusagen als eine Leistung im Zusammenhang mit der Familienzusammenführung an. Dafür gibt es natürlich auch eine schöne Begründung: Die rumänische Seite hat diesen Kredit von 700 Millionen nie in Anspruch genommen und die Belebung der Exporte fand nicht statt. Man wollte den Kredit gar nicht mehr, sondern nur die zusätzlichen 32 Millionen DM pro Jahr.

Welches sind die Hintergründe dafür, dass man Schmidt den „Erfolg“ in der Familienzusammenführung zuschanzen wollte?

Das entsprach der deutschen innenpolitischen Lage. Menschen aus der Unfreiheit werden heim geholt. Die Wahlentscheidungen derer, die nach Deutschland kamen, waren nicht signifikant, aber die Sympathien für den Vorgang waren deutlich. Und die Frage der Volksdeutschen gab es nicht bloß für Rumänien, sondern parallel dazu auch für Polen. Und es gab sie zahlenmäßig unerheblicher in Ungarn und Jugoslawien.

Für Polen war sie 1975 geregelt worden …

Ja und nein. Ich habe dabei nicht mitgewirkt, war aber zu einem späteren Zeitpunkt damit befasst, weil die Diskussion aufkam, wie viel zahlen wir in der rumänischen Sache pro Kopf und was hat man in Polen bezahlt. Das polnische Abkommen hatte einen Numerus clausus: 125.000. In Wirklichkeit aber waren noch Millionen, die in die Bundesrepublik kommen wollten, wie es sich später erwies. Die Polen haben daraufhin erklärt, ihr habt mit uns eine Vereinbarung, mehr gibt es nicht. Zweitens wurden sehr hohe Beträge an Sozialversicherung und dergleichen an Polen bezahlt. Wenn man das addierte kam man zu Pro-Kopf-Summen, die erheblich höher waren als jene, die nach Rumänien gezahlt wurden.

Ceauşescu befürchtete, dass die Bundesrepublik ein ähnliches Abkommen auch mit Rumänien abschließen möchte für 125.000 Rumäniendeutsche und Genscher musste stets beschwichtigen, dass das nicht geplant sei.

Es heißt, Kohl hätte die Zahl 120.000 oder 125.000 genannt, mir gegenüber aber nie. Ein früherer rumänischer Botschafter hat das wohl irgendwo erklärt. In einer Ausarbeitung für meinen Auftraggeber hatte ich in den 1970er Jahren geschrieben, dass es zweckmäßig sei in Anbetracht der Summen, die aus dem Etat genommen werden, über diese Fragen keine innenpolitischen Auseinandersetzungen aufkommen zu lassen. Etwa warum wir zahlen und weitere Aussiedler aufnehmen. Mit dem Anwachsen der Zahl der Arbeitslosen verbunden gab es Stimmen in Deutschland, die sagten, wir haben genug Aussiedler. Es kamen auch immer wieder Vertreter aus Rumänien, zum Beispiel eine Delegation der evangelischen Kirche, die eine Beendigung der Operation vorgeschlagen haben. Es musste vermieden werden – so war mein Vorschlag – eine solche Diskussion aufkommen zu lassen und ich würde dringend empfehlen, dass eine Unterrichtung der Opposition – damals CDU/CSU – zweckmäßigerweise über Herrn Genscher erfolgen solle. Das ist dann auch geschehen.

Diesen Vorgang von mir kannte Kohl, als er Kanzler wurde. Nach 1982 haben dann seine Gespräche mit mir begonnen und um 1983 ist die Frage einer Lösung des „deutschen Problems“ in Rumänien aufgekommen. Damals hat mich Kohls außenpolitischer Berater Horst Teltschik aufgesucht und mir das vorgetragen. Teltschik und auch Kohl persönlich habe ich mehrfach gesagt, dass ich es aus verschiedensten Gründen nicht für richtig halte, eine Zahl zu nennen. Erstens wäre das ein Numerus clausus, und wir wüssten doch, dass zum damaligen Zeitpunkt mehr als 100.000 die Ausreise in Erwägung zogen. Zweitens würde das die rumänische Seite überfordern. Nach allen bisherigen Erklärungen würden sie ein solches Abkommen über 100.000 Personen oder gar mehr nicht akzeptieren. Und ich hätte auch Verständnis dafür, dass sie es nicht akzeptierten.

Drittens müssen wir daran denken – darauf hatte mich ein Innenminister aufmerksam gemacht – dass es einige Bundesländer gab, die sagten, sie könnten keine Aussiedler mehr aufnehmen. Was ein Unsinn war, denn wir hatten 14 Millionen Flüchtlinge aus den deutsche Ostgebieten aufgenommen, jetzt konnte die wohlhabende Bundesrepublik mit 10.000 nicht mehr fertig werden. Diesbezüglich hat es dann ein engagiertes Gespräch zwischen mir und Innenminister Zimmermann gegeben und da hab ich ihm gesagt, solche Auffassungen dürfen sie nicht aufkommen lassen. Er hat das dann übernommen und danach habe ich dergleichen „Klagen“ nicht mehr gehört.