Oberster Magistraturrat beruft zwei seiner Mitglieder ab

Ghica und Dănileţ können gegen den Beschluss Rechtsmittel einlegen

Bukarest (ADZ) - Erstmals seit seinem Bestehen hat der Oberste Magistraturrat Rumäniens (CSM) am Dienstag zwei seiner Mitglieder abgewählt, nachdem die Mehrheit der Gerichtsinstanzen im Land den Abgang der Richter Alina Ghica und Cristi Dănileţ gefordert hatte. Der Abstimmung waren knapp zwei Monate währende Flügelkämpfe zwischen Befürwortern und Gegnern der jetzigen CSM-Leitung einerseits sowie Richtern und Staatsanwälten andererseits vorausgegangen, sodass die Tätigkeit des mit der Überwachung der Laufbahn von Magistraten beauftragten Gremiums faktisch gelähmt war.

Die Abberufung der beiden Richter erfolgte nach stundenlangen hitzigen Debatten. Cristi Danileţ wurde mit 14 Für- und 4 Gegenstimmen abgewählt, Alina Ghica mit 11 Für- und 7 Gegenstimmen. Ghica hatte dem CSM letztes Jahr vorgestanden. Nach der Anfang Januar erfolgten Wahl ihrer Stellvertreterin, Staatsanwältin Oana Schmidt-Hăineală, zur neuen Vorsitzenden und den daraufhin ausgebrochenen Flügelkämpfen wurde am Dienstag nun endlich auch ihr Stellvertreter gewählt – nämlich Richter Adrian Boldea.

Richter Dănileţ verwies darauf, dass er laut geltenden Regelungen das Recht habe zu erfahren, was ihm formell zur Last gelegt werde. Auch hätten von 105 rund 20 Gerichtsinstanzen im Land den Beschluss seiner Abberufung ohne Quorum gefasst. 1126 Richter hatten für die Abberufung von D²nile] abgestimmt, 324 waren dagegen oder enthielten sich. Die Vorsitzende des Hohen Gerichts- und Kassationshofes, Richterin Livia Stanciu, forderte die Überprüfung der Rechtmäßigkeit der eingeleiteten Abberufungsverfahren, wogegen sich jedoch die CSM-Mehrheit sträubte. Es reiche, wenn die beiden im Kreuzfeuer stehenden Richter von den meisten ihrer Kollegen als „illegitime Vertreter“ erachtet würden, die Überprüfung des Verfahrens sei nicht Sache des CSM, konterte Richter Alexandru Şerban. Aufgabe der CSM in diesem Fall sei sei bloß, die Entscheidung der Gerichtsinstanzen zur Kenntnis zu nehmen. Dănileţ und Ghica können ihre Abwahl vor der Verwaltungsinstanz eines Appellationsgerichts anfechten – beide kündigten bereits an, derartige Klagen zu überlegen.