Parlamentarier haben längere Frist für rechtliche Schritte

Neue Regelung stellt Volksvertreter über restliche Amtsträger

Bukarest (ADZ) - Rumäniens Volksvertreter haben am Mittwoch ihre überarbeiteten Satzungsänderungen verabschiedet, nachdem Staatspräsident Băsescu deren Gegenzeichnung jüngst verweigert und der Legislative zur Überprüfung zurückgesendet hatte.

Laut verabschiedeter Fassung haben Parlamentsabgeordnete nunmehr 45 Tage Zeit, um einen Befund der Integritätsbehörde ANI über ihre Unvereinbarkeit mit dem Amt vor Gericht anzufechten. Damit stellen sich die Volksvertreter über alle anderen Amtsträger des Landes – beginnend mit den Lokalbehörden bis hin zum Staatschef –  für die allesamt die vom Gesetz 176/2010 festgelegte 15-tägige Frist gilt, erläuterten Verfassungsrechtler gegenüber der Presse.

Den USL-Politikern zufolge war die Änderung wegen des vollen Terminkalenders der Volksvertreter nötig gewesen: Ein Abgeordneter sei mal im Parlament, mal in seinem Wahlbezirk, mal auf Dienstreisen und mal daheim anzutreffen – eine 15-tägige Frist reiche womöglich nicht aus, um den ANI-Befund zugestellt zu bekommen und anzufechten, so die allgemeine Erklärung.

Die neuen Satzungen wurden mit 298 Für-, 101 Gegenstimmen und 36 Enthaltungen verabschiedet. Dagegen stimmten sowohl die Liberaldemokraten als auch die „Partei des Volkes – DD“. Beide Fraktionen kündigten an, das umstrittene Gesetz vor das Verfassungsgericht zu bringen.