Polizeigewalt: Einsatzbefehl war rechtswidrig

„Unbegründete Gewalt, einschließlich gegen Kinder“

Protest am 10. August
Archivfoto: Agerpres

Bukarest (ADZ) - Der brutale Einsatz der Gendarmerie vom 10. August gegen mehr als 100.000 Antiregierungsdemonstranten war nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft ein rechtswidriger, während die gegen die friedlichen Protestler, „einschließlich gegen Kinder, gerichtete Gewalt“ unbegründet gewesen sei, hieß es in einer Presseerklärung der Ermittler vom Wochenende.

Davor hatte die Generalstaatsanwaltschaft die beiden Chefs der rumänischen Gendarmerie, Ionuț Sindile und Sebastian Cucoș, den Chef der Gendarmerie Bukarest, Laurențiu Cazan, und den Staatssekretär im Innenministerium Dan Chirica vorgeladen, um sie über die Aufnahme strafrechtlicher Ermittlungen und die gegen sie bestehenden Vorwürfe in Kenntnis zu setzen. So soll letzterer erheblichen Druck auf die Bukarester Präfektin Speranța Cliseru zwecks Gegenzeichnung des Einsatzbefehls ausgeübt und das Dokument zudem mit Falschangaben bezüglich der genauen Uhrzeit, zu der die Präfektin diesen unterzeichnete, versehen haben. Chirica wird auch vorgeworfen, alles unternommen zu haben, um der unbegründet brutalen Räumung des Victoriei-Platzes einen „legalen Anschein“ zu verpassen.