Prominente Wilderer straffrei

Bloß zwei Jagdteilnehmer mussten Strafgelder zahlen

Orawitza – 31. Monate nachdem eine Gruppe Unternehmer, Volksmusikinterpreten und Lokalpolitiker im Nationalpark Nera-Schluchten – Beuşniţa-Wasserfälle beim Wildern erwischt wurden (ADZ berichtete), hat das Stadtgericht von Orawitza die Schlussfolgerung des mit der Untersuchung beauftragten Staatsanwalts akzeptiert: sieben der neun beim Wildern Erwischten gehen straffrei aus, zwei wurden zur Zahlung einer Geldstrafe von je 1000 Lei verurteilt. Zu den im Februar 2012 auf Anzeige der Dorfbevölkerung von den Rangern auf frischer Tat im Nationalpark Ertappten gehörte u.a. der Direktor des Kreisverbands der Jäger und Sportangler AJVPS, Mircea Ciobanu, Kreisratsmitglied und Vater des amtierenden Sekretärs des Kreisrats, Darian Ciobanu, der Sekretär der Orawitzaer AJVPS-Filiale, Gheorghe Cocora, und der Interpret rumänischer Volksmusik, Nicu Novac.

Mircea Ciobanu, der die Gruppe anführte, behauptete vom ersten Augenblick an, dass die Jagdgesellschaft sich in einem Jagdgebiet befinde, dass AJVPS kurz vorher per Ausschreibung des Ministeriums für Umwelt und Forste zur Pacht übernommen hat. Ştefan Dascălu, der damalige Direktor des Nationalparks, behauptete hingegen, dass die Pachtausschreibung illegal gewesen sei, weil das zuständige Ministerium kein Recht gehabt habe, den betreffenden Teil des Nationalparks als Jagdpacht auszuschreiben. Außerdem zeigte er die Teilnehmer an, weil „die Veranstalter einer Jagd im Nationalpark die Folgen zu tragen haben”. Dies, weil es das Gesetz ausdrücklich verbietet, selbst in der Nähe von Nationalparks zu jagen, die als „Zonen der Ruhe” ausgeschrieben sind. Andrerseits verfügten die neun als Wilderer der Staatsanwaltschaft Übergebenen über eine Autorisation zur Jagd, nur war niemand so recht klar, ob sie nun innerhalb oder außerhalb des Nationalparks erwischt worden waren. Dies, weil es bis zum heutigen Tag keinen Managementplan der Nationalparks des Banater Berglands gibt, welcher dessen Grenzen genau abgesteckt hätte. So führten Polizei und Staatsanwaltschaft die Untersuchungen wegen Wilderei weiter, zumal bei einigen der Teilnehmer Munition gefunden wurde, die illegal hergestellt war – eine Straftat -, weil jenseits der Kontrolle des Polizeibüros für Waffen, Munition und Sprengstoffe.

Nach diesem Start beginnen die „schwer” erklärlichen Änderungen. Einen Monat später erklärt sich das Polizeibüro für Waffen als in dieser Causa nicht kompetent und gibt die Untersuchungen an die Staatsanwaltschaft des Stadtgerichts Orawitza ab. Dort lagen die Untersuchungspapiere erst mal ein Jahr lang auf Eis. Und am 7. April 2014 deklarierte der zuständige Staatsanwalt die Untersuchungen laut Art.16, Abs.1 des Neuen Strafverfolgungsgesetzes: „Die Aktion kann nicht gestartet werden und, wenn sie bereits gestartet ist, kann sie nicht fortgesetzt werden, da sie sich nicht auf eine gesetzlich beschriebene Schuld bezogen hat”, steht in seinem Abschlussdokument. Zwischendurch ließ sich der Staatsanwalt zu einer anderen Staatsanwaltschaft versetzen und seine Lösung wurde vom Gericht in diesem Jahr als gültig akzeptiert: nur zwei der neun Jagdteilnehmer müssen eine Strafzahlung von je 1000 Lei entrichten. Alle anderen sind straffrei ausgegangen.