Recht auf Gebrauch der Symbole der Minderheiten

Verfassung anerkennt Rolle der nationalen Minderheiten

Bukarest (Mediafax/ADZ) - Der Parlamentsausschuss für die Novellierung der Verfassung hat Donnerstag einen gesonderten Artikel ins Grundgesetz aufgenommen, der folgenden Wortlaut hat: „Rumänien anerkennt die geschichtliche Rolle des Königshauses, der nationalen Minderheiten, der orthodoxen Kirche und der anderen Glaubensgemeinschaften bei der Bildung und Modernisierung des rumänischen Staates.“

Ebenso wurden mehrere Anträge des Ungarnverbands (UDMR) in die Verfassung aufgenommen. Einer besagt, dass die nationalen Minderheiten das Recht haben, „eigene Organe der Entscheidung und Durchführung zu bilden, mit Befugnissen betreffend die Bewahrung, Entwicklung und den Ausdruck ihrer Identität“. Es wird auch festgehalten, dass die Entscheidungen der öffentlichen Zentral- und Lokalbehörden betreffend die nationalen Minderheiten nach der Beratung mit deren Organisationen getroffen werden.

Durch die neue Verfassung geklärt wird auch eine Angelegenheit, die in den letzten Monaten für viel Wirbel gesorgt hat (Hissen der Szeklerfahne): „Die nationalen Minderheiten können im öffentlichen oder privaten Raum frei ihre eigenen nationalen Symbole gebrauchen, die ihre ethnische, kulturelle, sprachliche und religiöse Identität darstellen.“

Es sei wichtig, dass diese Rechte ausdrücklich in der Verfassung festgehalten werden, erklärte der UDMR.