Rechtskonflikt zwischen Parlament und Staatsanwaltschaft

Parlamentsvorsitzende rufen Verfassungsgericht an

Bukarest (Mediafax/ADZ) - Senatsvorsitzender Călin Popescu Tăriceanu und der Vorsitzende der Abgeordnetenkammer Liviu Dragnea haben mitgeteilt, dass sie gesondert aber gleichzeitig Verfassungsbeschwerde einlegen werden, wahrscheinlich kommende Woche. Es geht darum, dass sich sowohl Generalstaatsanwalt Augustin Lazăr als auch DNA-Chefin Laura Codruţa Kövesi geweigert haben, den Aufforderungen des Parlamentsausschusses nachzukommen, der einen eventuellen Wahlbetrug bei der Präsidentenwahl von 2009 überprüft hat. Tăriceanu äußerte in einem TV-Gespräch, dass es sich dabei nicht um die berufliche Tätigkeit der beiden Staatsanwälte gehandelt habe. Es ging nur darum, was in der Nacht vom 5. zum 6. Dezember 2009 in der Wohnung von Gabriel Oprea besprochen wurde. Ein weiteres Problem ergibt sich daraus, dass Generalstaatsanwalt Augustin Lazăr sich geweigert hat, dem Parlamentsausschuss eine Kopie der Akte mit den abgeschlossenen Vernehmungen zur Verfügung zu stellen, die die Staatsanwaltschaft in der gleichen Angelegenheit durchgeführt hatte. Es handle sich offensichtlich um einen Rechtskonflikt zwischen Parlament und Staatsanwaltschaft.