Referendumsgesetz entspricht der Verfassung

Bukarest (Mediafax/ADZ) - Das Verfassungsgericht hat Donnerstag die Klage von Präsident Traian Băsescu gegen das Referendumsgesetz abgewiesen. Es handelt sich um die Mindestbeteiligung an einer Volksbefragung, die das neue Gesetz auf 30 Prozent der Stimmberechtigten festlegt, während Băsescu auf der bisherigen Vorschrift von 50 Prozent bestanden hatte. Nach dem jetzigen Urteil könnte die Volksbefragung über die neue Verfassung im November 2014, gleichzeitig mit den Präsidentenwahlen, stattfinden. Laut Verfassung müsste jetzt der Staatschef das Gesetz innerhalb von zehn Tagen gegenzeichnen. Falls er das nicht tue, erklärte Premier Ponta, bestünde die Möglichkeit, dass die Vorsitzenden der beiden Parlamentskammern das Gesetz ausfertigen.