Regierung vereinheitlicht Arbeitszeit der Ministerien

Ausnahmen bilden Dienststellen mit Publikumsverkehr

Bukarest (Mediafax/ADZ) - Auf Veranlassung des Premiers Mihai Răzvan Ungureanu hat das Generalsekretariat der Regierung (SGG) ein Rundschreiben verschickt, wonach die Arbeitszeit in den Ministerien, den dazugehörigen Institutionen sowie in den Institutionen, die zum Regierungsapparat gehören, vereinheitlicht wird. Gearbeitet wird demzufolge von Montag bis Freitag zwischen 8 und 16 Uhr, wodurch die Arbeitszeit besser genutzt werden kann, wie der Premier vor der Presse erklärte. Vorgebeugt werden soll auch der Gewohnheit, dass Freitag vor dem Beginn des Wochenendes eine verkürzte Arbeitszeit angesetzt wird.
Ausgenommen von dieser Regelung sind die Schulen, die medizinischen Einheiten und alle Dienststellen mit Publikumsverkehr. Die Tätigkeit dieser Dienststellen ist durch Regierungsverordnung Nr. 1723/2004 geregelt. Durch diese Verordnung sollte u. a. der Bürokratie vorgebeugt werden.
Bisher konnten die Arbeitszeiten in den Ministerien und den ihnen untergeordneten öffentlichen Institutionen von jeder Institution gesondert festgelegt werden. Durch die Vereinheitlichung wird nun eine effizientere Gestaltung der Tätigkeit verfolgt sowie eine bessere Kommunikation zwischen den Institutionen.