Regierung wendet sich ans Verfassungsgericht

Es geht um Beteiligung Băsescus am Wahlkampf

Bukarest (Mediafax/ADZ) - Nachdem Präsident Traian Băsescu sich im T-Shirt der Partei der Volksbewegung hat fotografieren lassen und auch sonst offen Wahlkampf für die PMP betreibt, hat Premier Victor Ponta angekündigt, dass die Regierung in dieser Angelegenheit das Verfassungsgericht anrufen wird. Darin wird das Gericht ersucht, einen verfassungsmäßigen Konflikt zu prüfen, den es zwischen der Regierung und dem Präsidenten gibt. Die Regierung sei laut Verfassung und Gesetz ermächtigt, den Wahlkampf zu organisieren, der Präsident hingegen mische sich direkt in den Wahlkampf für die Wahl der Europaabgeordneten ein.

Der Premier erwartet, dass das Verfassungsgericht klar festlegt, dass „der Präsident sowie andere Kategorien von Personen kein Recht haben, Wahlkampf zu betreiben“. Man erwarte das Urteil des Verfassungsgerichts und werde demgemäß handeln.

Der Präsident hingegen hat diesen Schritt vorausgesehen und bereits Sonntag auf B1Tv erklärt, dass es ein Urteil des Verfassungsgerichts vom 7. April 2007 gebe (es gab damals einen ersten Versuch zu seiner Amtsenthebung), das es dem Staatschef nicht verbiete, mit einer Partei zusammenzuarbeiten, die das Programm unterstützt, für das er gewählt wurde. In anderem Zusammenhang kündigte Băsescu an, dass er Berater der PMP sein werde, derart bringe er diese Partei bis 2016 auf 30 Prozent der Wählerstimmen und verjage die PSD von der Regierung.