Regionalisierung und Verfassung

Aus der Pressekonferenz des DFDR-Abgeordneten Ovidiu Ganţ

Hermannstadt - Das Programm seines Aufenthalts diese Woche in der Bundesrepublik Deutschland gab der DFDR-Abgeordnete Ovidiu Ganţ auf der Pressekonferenz am Freitag, dem 7. Juni, bekannt. Desgleichen berichtete er aus der Tätigkeit im Parlament sowie der Kommission für die Verfassungsnovellierung. Auf Fragen der Journalisten antwortend, erklärte er seine Ansichten über die geplante Regionalisierung. 

Was letzterwähnte Problematik angeht, sehe er angesichts des Termins für den neuen EU-Haushalt nicht, dass die Regionalisierung anders durchgeführt werden könne, als die vorhandenen Entwicklungsregionen beizubehalten. Es gelte nämlich die gesamte Bürokratie umzugestalten, was bis zum Jahreswechsel nicht machbar sei, sagte der DFDR-Abgeordnete.

Wichtig sei jedoch, dass man die Aufgaben der Regionen nicht bloß auf das Abrufen von EU-Mitteln beschränkt, sondern sie auch mit Verwaltungskompetenzen ausstattet und die Zentralregierung ihnen die Ressourcen überlässt, die in den Regionen generiert werden. In der gegenwärtigen Phase sollten die Politiker weniger Kommentare abgeben über die künftigen Regionen und stattdessen auf die Meinungen der Fachleute hören, weil die politischen Äußerungen zu Spekulationen führen und die Substanz der Gespräche verdrängen, was den falschen Eindruck vermittelt, die Beschlüsse seien bereits gefasst, so Ganţ.

Die Regionalisierung wird auch im Kontext der Verfassungsnovelle thematisiert, in der Kommission, welche die diesbezüglichen Vorschläge erarbeitet, hat man sich dahingehen geeinigt, dass die zweite Parlamentskammer weiterhin den Namen Senat trägt und nicht, wie von einigen parlamentarischen Gruppen vorgeschlagen „Kammer der Regionen“, selbst wenn der Senat diese repräsentieren soll. Aus den Debatten dieser Kommission berichtete Ovidiu Ganţ ferner, dass von den Vorschlägen, welche die Fraktion der nationalen Minderheiten eingereicht hatte, einstimmig die Verankerung der Mitgliedschaft Rumäniens in der Europäischen Union und NATO angenommen worden sind und desgleichen das Einführen des Mechanismus des konstruktiven Misstrauensantrags.

Vertagt wurde der Vorschlag, die Erklärung von Karlsburg/Alba Iulia von 1918 zu den in Absatz 3 von Artikel 1 der Verfassung erwähnten Prinzipien aufzunehmen, da man überlegt, der Verfassung eine Präambel zu geben, die u. a. die  Grundprinzipien umfassen soll. Abgelehnt wurde der auch von anderen Parlamentsfraktionen gemachte Vorschlag, expressis verbis festzuhalten, dass Rumänien eine parlamentarische Republik ist.

Angenommen hat nun auch der Senat, nachdem das in der Abgeordnetenkammer bereits geschehen war, den vom DFDR-Abgeordneten eingereichten Novellierungsantrag des Bildungsgesetzes und zwar des Passus betreffend die Genehmigung von Immobilienumwidmungen. Eine solche muss vom Ministerium besiegelt werden, auf Grund von drei Befürwortungen aus dem Landkreis. Ganţ hatte im Geist der Dezentralisierung und des Subsidiaritätsprinzips gefordert, auf die Unterschrift des Ministers zu verzichten, zumal dieser sich sowieso nicht vor Ort informieren kann, ob die Umwidmung legal ist oder nicht, statt dessen aber Umsetzungen von Vorhaben verzögert werden.

Der Senat verabschiedete den Zusatz, dass der Minister eine Antwort innerhalb von 30 Tagen erteilen muss. Sollte dieser negativ sein, d. h. nicht zu Gunsten der Kommune, steht der Weg für eine gerichtliche Anfechtung offen. Gelungen sei nur ein halber Schritt, jedoch konnte er beweisen, dass auch die Initiative eines einzelnen Abgeordneten selbst angesichts einer 70-Prozent-Mehrheitskoalition im Parlament Chancen habe, sagte der DFDR-Abgeordnete Ovidiu Ganţ.