Rummel um die Haftentlassung von Adrian Năstase

Berufung kommt vors Bukarester Stadtgericht

Symbolfoto: sxc.hu

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Bukarest (Mediafax/ADZ) - Das Gericht des Bukarester vierten Stadtbezirks hat Dienstag die vorzeitige Haftentlassung des ehemaligen Premiers Adrian Năstase verfügt. Năstase war in der Affäre „Qualitätstrophäe“ zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt worden, von denen er acht Monate in der Haftanstalt Jilava abgesessen hat.

Hier setzte der DNA-Staatsanwalt auch gleich an: Das Gefängnis Jilava würde zum Gericht in Corbeanca gehören, also wäre das Gericht des vierten Stadtbezirks für den Fall nicht zuständig. Der Einwand wurde abgewiesen. Laut Gesetz können Inhaftierte, die älter als 60 Jahre sind, aus der Anstalt vorzeitig entlassen werden, wenn sie ein Drittel der Strafe verbüßt haben.

Bei Adrian Năstase kommen aber auch die 45 Tage hinzu, die ihm erlassen werden sollten, weil er während der Haft ein wissenschaftliches Werk geschrieben hat. Dazu meinte der DNA-Staatsanwalt, dass er den wissenschaftlichen Wert dieses Buches bezweifle. Die DNA-Staatsanwaltschaft hat gegen die vorzeitige Haftentlassung von Adrian Năstase beim Bukarester Stadtgericht Berufung eingelegt.

Ein weiterer Streitpunkt war Dienstag der Schadenersatz, den Adrian N²stase dem Staatsinspektorat für Bauwesen (ISC) bezahlen muss, um die Zwangsvollstreckung abzuwenden. Das sind 3,3 Millionen Lei, die die Familie Năstase bereithält, ISC habe jedoch das Konto nicht angegeben, auf welches die Summe eingezahlt werden soll.