Schulinspektorat empfiehlt duale Berufsausbildung

Gründlichere Ausbildung der jugendlichen Empfänger von Arbeitslosengeld erwünscht

Reschitza – Auf der jüngsten Tagung des Ausschusses für sozialen Dialog des Kreisrats und der Präfektur Karasch-Severin kam die Situation der 16-24-Jährigen ohne Schulabschluss und ohne Arbeitsplatz zur Diskussion. Die Lage dieser Jugendlichen wurde vom Arbeitsamt AJOFM aus dessen Sicht dargestellt: grundsätzlich seien sie eine finanzielle Belastung für den Staat, denn im Grunde liege der Prozentsatz derer, die tatsächlich während des Bezugs von Arbeitslosengeld oder –unterstützung einen Arbeitsplatz suchen (bzw. akzeptieren) bei etwa fünf bis zehn Prozent.
Für Jugendliche, die weder lernen noch arbeiten, sieht die Interim-Generalschulinspektorin Lenuța Ciurel als Perspektive die duale Berufsausbildung. Sie schlug dem Arbeitsamt vor, statt teuren und bloß kurzfristigen Berufsausbildungen in Form von Crashkursen sich stärker zu bemühen, diese Gruppe der Jugendlichen auf die duale Berufsausbildung aufmerksam zu machen, die eine solide und perspektivisch viel attraktivere Ausbildung biete, zumal es in Reschitza seit zwei Jahren wieder reale Chancen gibt, einen Ausbildungsplatz zu erwischen, seit der duale Berufsschulunterricht in der Stadt Fahrt aufgenommen hat.
„Seit zwei Jahren entwickelt sich in Reschitza, mit nachvollziehbarem Erfolg, die duale Form der Berufsausbildung“, erläuterte die Generalschulinspektorin den Vertretern des Arbeitsamts das Problem, „und diese Unterrichtsform wendet sich ausdrücklich an Jugendliche zwischen 16 und 26 Jahren. Ein Problem für sie dürfte sein, dass sich die duale Berufsausbildung an Absolventen von Pflichtschulen, also von acht Gymnasialklassen wendet. Doch kann man parallel Kurse zum Nachholen des Pflichtschulunterrichts einrichten. Durch die duale Berufsausbildung entstehen sehr enge Beziehungen zu den Firmen, den Anbietern von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen. Nicht zuletzt ist es eine Unterrichtsform, die per Stipendien seitens des Staats und der Firmen zusätzliche Attraktivität erlangt, aber auch durch die Möglichkeit, bereits als Auszubildender eine Teilzeitbeschäftigung in der Praxisfirma anzunehmen (per halber Norm, vier Stunden) und in den Ferien vollzeitlich beschäftigt zu werden, was heisst, dass die berufliche Integration auf allen legalen Wegen gefördert wird. Und das ist schließlich eine Entlastung für den Staat, für das Arbeitsamt – neben der Tatsache, dass diese Form der Langzeitausbildung unvergleichlich gründlicher ist als die Crashkurse, die sie routinemässig anbieten. Nicht zuletzt: im dualen Berufsschulsystem wird kaum jemand ausgebildet, der keine Anstellungsperspektive hätte.“