Seilbahnbesitzer verwarnt

Stadtführung mahnt zu fälligen Instandhaltungen und Reparaturen

Laut Andreas Zahner, Ehrenpräsident des Demokratischen Forums der Banater Berglanddeutschen (DFBB), der als junger Stahlbauingenieur in den 1960er Jahren leitend am Bau der Reschitzaer Industrieseilbahn beteiligt war, „Hält die auch noch 100 Jahre ohne Reparatur, nur mit Streichen, aber gepflegt werden muss sie!“ (Foto: wk)

Reschitza – Costel Ciobanu, genannt „Barbalata“, der Reschitzaer Immobilienhai und Besitzer der Industrieseilbahn, die das Reschitzaer Stzadtzentrum überquert und seit 1990 außer Betrieb ist, hat mit Unterschrift von Bürgermeister Mihai Stepanescu eine neuerliche Mahnung zur Instandhaltung und fälligen Reparaturarbeiten der Seilbahn verpasst bekommen. Es habe die Verpflichtung, heißt es im Schreiben des Rathauses, das öffentlich gemacht wurde, „die Metallstrukturen der Seilbahn instandzuhalten und zu reparieren, auf dass Unfälle vermieden werden.“ Die Stadt habe festgestellt, „dass gewisse Elemente der Struktur der Industrieseilbahn das Risiko bergen, sich loszulösen“.

Das Kabinett des Bürgermeisters ht an die Medien ein Pressekommuniqué verschickt, in dem es heißt: „Das Rathaus des Munizipiums Reschitza hat eine neuerliche Notifizierung an den Besitzer dieser Sonderkonstruktion verschickt, die einst die Seilbahn bediente (die SC Coda Serv SRL – deren Alleineigner Costel Ciobanu-Barbalata ist – Anm. wk), bezüglich seiner Verpflichtung, dringend alle sich aufdrängenden Maßnahmen zu ergreifen, um Unfällen vorzubeugen, die durch Loslösungen/herabfllende Objekte von diesem Bauwerk hervorgerufen werden könnten.“

„Gegenwärtig“, so heißt es weiter, „stellen gewisse Elemente der Struktur der Brücke, das Schutznetz, das unter die Seilbahn gespannt ist sowie darauf gefallene Gegenstände, einschließlich die Metallbuchstaben, die einst Teil des Stadtwappens waren, das die Seilbahn zierte, reelle Gefahrenquellen durch Herabstürzen dar für die Bürger, welche den öffentlichen Raum unter der Seilbahn nutzen. Aber auch für die Wohnungen und geparkten Fahrzeuge, die unter dem Raum der Seilbahn stehen.“

Das Kommuniqué zitiert dann Art. 25 des Gesetzes 10/1995, WO DIE Verpflichtungen von Besitzern von Immobilien und Bauten aufgezählt werden, u.a. zeitgerecht Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten an ihrem Besitz durchzuführen im Einklang mit dem technischen Handbuch des Bauwerks, zeitgerecht Änderungen am Bauwerk im technischen Handbuch einzutragen und im Falle eines Verkaufs das technische Handbuch in aktualisiertem Stadium an den neuen Besitzer weiterzugeben, Rekonstruktions, Konsolidierungs-, Transformierung-, Ausweitungs-, Teilabrissarbeiten und nicht zu letzt Reparaturarbeiten nach autorisierten Plänen durchzuführen, die von befugten Personen oder Firmen ausgearbeitet werden. Daraufhin folgt die – erwartete – Drohung der kaufinteressierten Stadt, die das nötige Geld dazu nicht hat: „Die Übertretung/ Nichtrespektierung alldieser Verpflichtungen zieht die Verhängung von Geldstrafen nach sich, gemäß der geltenden Gesetzesverfügungen.“

Wir erinnern daran, dass die Stadt Reschitza seit Jahren ihr Interesse bekundet an einer Aneignung und touristischen Nutzung der aufgegebenen Industrieseilbahn. Dass sie dafür auch eine überwiegende Bevölkerungsmehrheit hinter sich weiß – was ältere und jüngste Umfragen bestätigen – dass sie aber die knapp 300.000 Dollar dazu nicht ausgeben kann, ohne den gesamten Stadthushalt aus den Fugen zu heben und erst recht nicht über das Geld für einen unbedingt nötigen Umbau verfügt, wie ihn diverseste Architekturbüros der Stadt vorgeschlagen haben. Costel Ciobanu-Barbalata wäre bereit, der Stadt die Seilbahn zum Ankaufspreis (sie wurde von den russischen Resitzern des Reschitzaer Stahlwerks TMK erworben) abzutreten, doch anscheinend will die Stadt den Preis noch drücken – was auch durch solche Mahnbriefe an den Besitzer bewerkstelligt werden kann...