Seiner Bürgerpflicht nachkommen und wählen gehen

16.550 Wahllokale im Land und 294 im Ausland

Laut Gesetz 370/2004 über die Wahl des Präsidenten Rumäniens wählen die Bürger in ihrem Wohnort, in dem Wahllokal, zu dem sie gehören. Falls sie sich am Wahltag nicht in ihrem Wohnort aufhalten, können sie ihr Wahlrecht in jedem anderen Wahllokal ausüben. Sie müssen zu diesem Zweck schriftlich eine eigenverantwortliche Erklärung abgeben, dass sie bis dahin nicht gewählt haben und auch nicht noch anderswo wählen werden. Tragbare Urnen können einen Tag vor der Wahl schriftlich angefordert werden, wobei ärztliche Belege beizufügen sind. Der Wähler drückt den Stempel „Votat“ in das Viereck, in dem der Name seines Kandidaten steht. Der Wahlzettel wird mit dem Kontrollstempel nach Außen in die Wahlurne gesteckt.

Bukarest (Mediafax/ADZ) - Sonntag findet bei, laut Voraussage, annehmbarem Herbstwetter der erste Wahlgang für die Präsidentschaftswahlen statt. Letzten Angaben des Zentralen Wahlbüros (BEC) zufolge, stehen 18.296.567 Bürger auf den Wählerlisten. Im Land wurden 16.550 Wahllokale eingerichtet, im Ausland 294.

14 Kandidaten treten für das Amt des Präsidenten Rumäniens an, ihre Reihenfolge auf den Wahlzetteln hat das Zentrale Wahlbüro durch Losentscheid folgendermaßen festgelegt: Hunor Kelemen (UDMR), Klaus Johannis (ACL), Dan Diaconescu (PP-DD), Victor Ponta (PSD – UNPR – PC), William Brânză (PER), Elena Udrea (PMP), Mirel Mircea Amariţei (Partei Prodemo), Teodor Meleşcanu (parteifrei), Gheorghe Funar (parteifrei), Zsolt Szilagyi (PPMT), Monica Macovei (parteifrei), Constantin Rotaru (PAS), Călin Popescu Tăriceanu (parteifrei) und Corneliu Vadim Tudor (PRM).

Die Wähler in Rumänien müssen eine gültige Identitätsurkunde vorweisen, das kann die Identitätskarte sein, der Personalausweis, ein Dienstpass, der Ausweis für Schüler der Militärschulen. Das Zentrale Wahlbüro hat entschieden, dass die Rumänen im Ausland in allen Ländern – nicht nur in denen der Europäischen Union – mit dem Identitätsausweis wählen dürfen. Das Außenministerium hat dazu Bedenken geäußert, weil so die Gefahr der Mehrfachwahl bestünde. Es wollte die Aufkleber, die die Wahl bestätigen, rechtzeitig verschicken.