Senat verabschiedet Novelle der Strafprozessordnung

Strafanzeigen und -ermittlungen erschwert

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Bukarest (ADZ) - Der Senat hat am Mittwoch mit 74 Für- und 28 Gegenstimmen die von der PSD-ALDE-UDMR-Mehrheit eingebrachten Änderungen der Strafprozessordnung verabschiedet. Die Gesetzesvorlage geht nun als Nächstes in die Abgeordnetenkammer.

Die umstrittene Novelle erschwert u. a. Strafanzeigen, da Personen diese künftig nur noch innerhalb von sechs Monaten nach Begehen der mutmaßlichen Straftat erstatten dürfen. Die Staatsanwaltschaften sollen zudem künftig Strafermittlungen einstellen müssen, wenn diese mehr als ein Jahr dauern bzw. nicht binnen eines Jahres Anklage erhoben wurde.

Weiters sollen rechtskräftige Urteile in Zukunft aufgehoben werden können, wenn ein Mitglied des Spruchkörpers diese nicht eigenhändig unterzeichnet hat. Die Änderung käme vor allem dem wegen Wahlmanipulation vorbestraften PSD-Chef Liviu Dragnea zugute, dessen Urteil in der sogenannten „Referendums-Causa“ von einem Mitglied des fünfköpfigen Spruchkörpers bzw. der damaligen Präsidentin des Obersten Gerichts (OG), Livia Stanciu, nicht unterzeichnet wurde, da sie zum Zeitpunkt der Redigierung des Richterspruchs nicht mehr am OG, sondern am Verfassungsgericht tätig war.