Sport auf dem Schulhof in Aussicht

Schulhöfe und Sportplätze können bald für die Öffentlichkeit geöffnet werden

Der Hermannstädter Stadtrat beschließt am Donnerstag, ob die Schulhöfe und Sportplätze künftig auch für Freizeitaktivitäten nach dem Unterricht, am Wochenende und in den Ferien verwendet werden.
Foto: Rathaus Hermannstadt

Hermannstadt – Die Initiative der Hermannstädter Bürgermeisterin Astrid Fodor, welche die Benutzung der Höfe und Sportplätze von insgesamt 14 Schulen und Lyzeen in Hermannstadt/Sibiu für Sport und Freizeit auch nach dem Unterricht, an den Wochenenden und in den Ferien ermöglichen wird, steht kommenden Donnerstag auf der Tagesordnung der ordentlichen Stadtratssitzung. Das Projekt soll beispielsweise die Gymnasialschulen Regina Maria, Nicolae Iorga, Radu Selejan, oder Ioan Slavici sowie das Pädagogische, das Energetische und das Constantin-Noica-Lyzeum umfassen.

„Bei der Auswahl dieser Schulen und Lyzeen haben wir darauf Rücksicht genommen, ob in der Gegend bereits Parks und Spielplätze existieren. In den ausgesuchten Gegenden haben wir keine geeigneten Flächen identifizieren können, um solche Anlagen einrichten zu können. Die Kosten mit der Überwachung nach dem Unterricht und den Ankauf zusätzlicher Ausstattungen für diese Sportplätze werden wir aus dem städtischen Haushalt decken“, so die Bürgermeisterin Astrid Fodor.

Die Sportplätze werden unter der Woche täglich bis 21 Uhr zugänglich sein. Samstags, sonntags und in den Schulferien können sie zwischen 10 und 21 Uhr benutzt werden. Alle Schulen und Lyzeen im Programm verfügen über Videoüberwachung und Alarmanlagen. Zur Sicherheit der Personen, welche diese Anlagen verwenden werden, wird der Zutritt mit alkoholischen Getränken, Zigaretten, Tränengas und dergleichen verboten sein. Das Regelwerk, welches dem Stadtrat am Donnerstag zur Bewilligung vorgelegt wird, sieht auch vor, dass folgende Prioritätenliste einzuhalten ist: im Lehrplan vorgesehene Sportaktivitäten und Veranstaltungen mit didaktischem Charakter, außerschulische Tätigkeiten und anschließend die freie Mitbenutzung der Plätze für Freizeit und Sport. Der öffentliche Dienst zur Verwaltung der Voruniversitären Staatlichen Bildungseinrichtungen wird für die Ausstattung oder, je nach Fall, die Ergänzung der Ausstattungen (Bänke, Fußballtore usw.) mit Mitteln aus dem städtischen Haushalt aufkommen.