Staatsanwälte stellen Ermittlungen zu Erlass 13 ein

Entscheidung des Verfassungsgerichts durchsetzen

Bukarest (Mediafax/ADZ) - Die Generalstaatsanwaltschaft hat die Ermittlungen zum berüchtigten Eilerlass Nr. 13 vom 31. Januar 2017 eingestellt, den die Regierung nach den massiven Protesten zurückgezogen hatte. Die Antikorruptionsbehörde DNA hatte im Februar trotzdem Ermittlungen begonnen und u. a. Minister als Zeugen vorgeladen. Das Verfassungsgericht hatte später verfügt, dass die Überprüfung der Legalität und Opportunität von Regierungsbeschlüssen nicht in die Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft fällt. Darauf hatte DNA den Fall geteilt und an die Generalstaatsanwaltschaft weitergeleitet, wo u. a. der damalige Justizminister Florin Iordache als Zeuge vernommen wurde. Diese Ermittlungen wurden jetzt eingestellt. Florin Iordache, der sein Mandat im Parlament wieder wahrnimmt, erklärte, dass die Generalstaatsanwaltschaft eine „normale“ Entscheidung getroffen habe, die Regierung sei damals „legal und verfassungsgemäß“ vorgegangen. In der Öffentlichkeit habe es viel Desinformation gegeben.
Das Verfassungsgericht wiederholte die Entscheidung für eine Schadensschwelle bezüglich der Kriminalisierung des Amtsmissbrauchs.