Staatschef: Strafrechtsänderungen „mit Widmung“ sind inakzeptabel

Generalstaatsanwaltschaft warnt vor gefährlichen Entkriminalisierungen

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Bukarest (ADZ) - Präsident Klaus Johannis hat am Donnerstag bezüglich der geplanten Strafrechtsänderungen klargestellt, dass „einige davon absolut inakzeptabel sind“. „Gezielte“ Gesetzesänderungen bzw. jene, die „offenkundig Personen mit hohen Ämtern im Parlament gewidmet sind“, seien „völlig unzulässig“, so das Staatsoberhaupt.

Johannis bezog sich damit auf mehrere umstrittene Änderungsvorschläge, die eindeutig entweder PSD- und Unterhauschef Liviu Dragnea oder Senatspräsident und ALDE-Chef Călin Popescu Tăriceanu angesichts ihrer Gerichtsverfahren zugute kommen. Letzterer wird in einer Änderungsvorlage sogar namentlich erwähnt – ein neuer Tiefpunkt für Rumäniens gesetzgebende Gewalt. Der Chef des für die Justizreform zuständigen parlamentarischen Sonderausschusses, Florin Iordache (PSD), dementierte daraufhin gegenüber den Medien, dass so manche der geplanten Strafrechtsverwässerungen zugunsten von Spitzenpolitikern mit strafrechtlichen Problemen zu Papier gebracht wurden. Im Gegenteil – sie seien entstanden, um „das Leben in Rumänien zu normalisieren“, so Iordache. Der Ausschussvorsitzende kündigte weiters an, dass das Gremium gleich nach den Mai-Mini-Ferien mit der Debatte zu den mehr als hundert eingebrachten Änderungen des Strafgesetzbuches und der Strafprozessordnung loslegen will.

Die Generalstaatsanwaltschaft warnte indes ausdrücklich vor einer leichtfertigen Strafrechtsverwässerung: Die bisher bekannt gewordenen Änderungsvorschläge würden „schwerwiegende Straftatbestände“ wie etwa jener der Einflussnahme entkriminalisieren, man empfehle eine umgehende „Neubewertung“ dieser Vorlagen. Der Hohe Magistraturrat verlautete seinerseits, die geplanten Änderungen umgehend unter die Lupe nehmen zu wollen.