Staatschef: Verfassungsklage gegen Gebührenabschaffung

Hauptgrund Gebühr für Rundfunk und Fernsehen

Bukarest (ADZ) - Staatschef Klaus Johannis hat am Dienstag Verfassungsbeschwerde gegen das sogenannte „Dragnea-Gesetz“ eingelegt, das bekanntlich die Abschaffung von insgesamt 102 Gebühren vorsieht und vom Parlament in Rekordzeit bzw. kaum zwei Wochen nach seiner Einbringung verabschiedet wurde.

Ihre Beschwerde begründet die Präsidentschaft mit Verstößen gegen die verfassungsmäßigen Rechtsnormen und das geltende Haushaltsrecht. Den Medien sagte das Staatsoberhaupt, dass sich zwar viele Menschen zweifelsfrei für die Abschaffung von Gebühren aussprechen, das Parlament jedoch „überhastet“ vorgegangen sei – ein solcher Schritt müsse „kohärent und verantwortungsvoll“ unternommen werden, da letztlich „das Überleben öffentlicher Institutionen“ wie z. B. staatlicher Rundfunk und Fernsehen davon abhängen. Schon davor hatte Johannis klargestellt, grundsätzlich ein „Befürworter“ von Gebührenkürzungen zu sein – allerdings gehöre das Vorhaben gut durchdacht.

PSD-Chef Liviu Dragnea reagierte genervt: Es wäre gut gewesen, wenn Johannis vor seiner Klage erst einige Stunden lang an einer Schlange angestanden hätte, um nachvollziehen zu können, wie viel Zeit es die Menschen kostet, diese Gebühren zu berappen. Der Staatschef erniedrige die Menschen, die Gründe seiner Verfassungsbeschwerde seien „rein politisch“, sagte Dragnea.