Stellungnahme des Landeskonsistoriums

Zum Artikel „Generationswechsel in der Gemeinde Hammersdorf“

Mit Unverständnis hat das Landeskonsistorium einige Behauptungen aus dem von Jens Kielhorn in der ADZ vom 23. November 2017 veröffentlichten Artikel „Generationswechsel in der Gemeinde Hammersdorf“ (Seite 4) zur Kenntnis genommen und stellt Folgendes richtig:

1. Es gibt keinen Erlass des Landeskonsistoriums aus März 2017, durch dessen Bestimmungen der Kirchengemeinde Hammersdorf oder Diasporagemeinden im Allgemeinen ein Vetorecht innerhalb des Gemeindeverbandes zusteht.

2. Die Evangelische Kirche A.B. in Rumänien, über die Landeskirchenversammlung und das Landeskonsistorium, legt weiterhin den Bezirkskonsistorien und Kirchengemeinden nahe, sich in Verbänden von Kirchengemeinden zu konstituieren, und gemeinsam Gemeinde und Gemeinschaft aufzubauen. Eine Spaltung von bestehenden Verbänden oder einzelnen Kirchengemeinden ist unverantwortlich.

3. Es ist befremdend, dass ein Presbyter der Kirchengemeinde Hermannstadt (Jens Kielhorn) gegen die eigene Kirchengemeinde und gegen den Gemeindeverband Hermannstadt, Hammersdorf und Schellenberg arbeitet. Solches Wirken ist weder demokratisch und loyal noch zukunftsorientiert und gemeinschaftsfördernd.