Steueramt mit Feiertagsprogramm – Geldstrafen werden auch an Feiertagen kassiert

Temeswar - Ein guter Rat für die Temeswarer Steuerzahler: Mit der Begleichung von Steuern, der Erledigung jedweder anderer Angelegenheiten beim städtischen Steueramt sollte man nicht bis zur letzten Woche des alten Jahres warten. Geöffnet sind nämlich heuer die Schalter des Temeswarer Steueramts DFMT nur noch bis zum 17. Dezember. Erst am 11. Januar 2016, nach einem dreiwöchigen Feiertagsprogramm, wird dieses Amt dann wieder dem Publikum zugängig sein. Es gibt auch einige Ausnahmen: In der vorgenannten Zeitspanne werden beim Büro für Bürgerberatung und Registratur sowie beim Büro für Autosteuer sämtliche Erklärungen der Steuerzahler (Privat- und Rechtspersonen) entgegengenommen. Gestoppt ist bis zum 11. Januar die Einkassierung von Steuern und Lokalgebühren. Geldstrafen ohne Ausnahme werden jedoch in der Zeitspanne  17. Dezember 2015 - 11. Januar 2016 beim entsprechenden Schalter weiterhin entgegengenommen.

In der vorgenannten Zeitspanne werden die Fachdienste des Temeswarer Steueramts, auch die gewünschten Bestätigungen betreffend Steuern, Lokalgebühren und andere Einnahmen des Stadtbudgets für Privat- und auch Rechtspersonen ausfolgen.  Gesuche für die Ausfolgung von Steuerbestätigungen werden bis einschließlich 24. Dezember entgegengenommen, die Registraturtätigkeit wird am 4. Januar 2016 wieder aufgenommen. Im Fall von Privatpersonen werden diese Steuerbestätigungen (Steuer, Lokalgebühren, andere Einnahmen des Lokalbudgets) aufgrund der Zahlungsevidenzen bis zum 17. Dezember 2015 ausgefolgt. Die Steuerbestätigungen sind gültig und können bis Ende des Monats, in dem sie ausgestellt wurden, benutzt werden. Demnach sind die im Monat Dezember 2015 ausgestellten Steuerzeugnisse bis zum 31. Dezember 2015 einschließlich gültig.