Steuererlass für Kleinschuldner

Noch eine gute Nachricht für die Temeswarer: Lokalgebühren werden nicht erhöht

Brave Steuerzahler am Schalter des Temeswarer Steueramtes
Foto: Zoltán Pázmány

Temeswar - Die Vorschriften des neuen Steuergesetzes haben, wie erwartet, auch ihre lokalen Folgen. So auch in der Begastadt: Das Temeswarer Steueramt kündigte dieser Tage an, dass das neue Steuergesetz zu einem Steuererlass für eine gewisse Kategorie der Steuersünder bzw. für  die Kleinschuldner führen wird. Laut Adrian Bodo, Leiter der städtischen Steuerdirektion, soll jenen Personen, die am Ende des Vorjahres,  am 31.Dezember 2014, mit Schulden bis zu 40 Lei beim Temeswarer Steueramt in der Kreide standen, diese Schulden erlassen werden.

Der Gesamtwert der auf diese Weise vom hiesigen Steueramt erlassenen Steuerschulden beträgt über 172.000 Lei. Das betreffende Beschlussprojekt muss jedoch noch in einer Sitzung des Temeswarer Stadtrats abgesegnet werden. Als Hauptgründe für diese neue Regelung werden im Gleichklang mit den landesweiten neuen Vorschriften die Jahr für Jahr zusätzlichen und hohen Kosten für die Eintreibung dieser Steuerschulden angeführt. Laut Vertreter des Temeswarer Steueramts hat man im Jahr 2014 wie auch in den Vorjahren alle möglichen gesetzlichen Prozeduren zur Eintreibung der Steuern von Firmen und Privatpersonen eingesetzt.

So wurden insgesamt 2600 Zahlungsaufforderungen für Steuern, Lokalgebühren und Geldstrafen an die Schuldner verschickt, 68 Insolvenz-Protokolle aufgesetzt, 744 Bankkonten gesperrt, in 16 Fällen erfolgte Eigentumsbeschlagnahmung. Obwohl es aufs erste den Anschein hat, dass die Privatpersonen gegenüber den Firmen in Sachen Lokalsteuern bessere Steuerzahler abgeben würden, haben die Beamten vom Temeswarer Steueramt in der Regel weit mehr Arbeit mit den privaten Steuersündern. In etlichen Fällen muss eine richtige Detektivarbeit gemacht werden und allerhand Informationen von Institutionen und Ämtern beantragt werden u.a. vom Standesamt, dem Immigrationsamt des Kreises Temesch, vom Rentenamt, vom Arbeitsamt oder vom Regionalen Steueramt.

Da ein Teil der Steuersünder keinen ständigen Wohnsitz in der Begastadt haben, müssen Mahnbriefe, Zahlungsaufforderungen oder Vollstreckungsbeschlüsse (im Vorjahr 892 Akten) an die Kommunalverwaltungen ihrer jeweiligen Wohnorte verschickt werden.

Noch eine gute Nachricht für alle Temeswarer Steuerzahler, ob brave Steuerzahler oder Steuersünder: Laut Adrian Bodo werden die Lokalgebühren und -steuern in Temeswar in der nächsten Zeit, wie versprochen, nicht erhöht werden. Ein Novum ist die Einführung einer neuen Gebühr für illegale Müllhalden im Weichbild der Stadt. Außerdem hat das Temeswarer Steueramt auf die Umweltsteuer für Firmen verzichtet.