Steuerreform modifiziert: Selbstständige betroffen

Amtsblatt veröffentlicht abgeänderten Erlass

Bukarest (ADZ) - Die am Mittwoch verabschiedete Steuerreform nimmt entgegen ihres ursprünglichen Entwurfes auch die Einkommen Selbstständiger im Nebenverdienst ins Visier. Diese hatte die Eilverordnung ursprünglich von der Zahlung der Sozial- und Krankenkassenbeiträge befreit, sofern die Betroffenen darüber hinaus über Einkünfte aus einem Angestelltenverhältnis verfügen.

Momentan führen Eigenständige 10,5 Prozent ihrer Einkünfte an die Sozialkasse und 5,5 Prozent an die Rentenkasse ab. Der verabschiedete Erlass sah vor, dass Selbstständige, die über weitere Einkünfte aus einem Angestelltenverhältnis verfügen, die Beiträge nur auf das Einkommen als Erwerbstätiger entrichten.

Die nun im Amtsblatt veröffentlichte Variante weicht hiervon ab: Ab Januar müssen Selbstständige mit zusätzlichem Arbeitsvertrag von einem ihrer Gehälter 25 Prozent an die Rentenkasse abführen – dieses darf sich dabei jedoch nicht unter der Schwelle des künftigen Mindestlohns von 1900 Lei bewegen. Krankenkassenbeiträge in Höhe von 10 Prozent werden auf die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit fällig, selbst wenn diese bereits bei einem parallelen Angestelltenverhältnis entrichtet werden.