Steuerschlupflöcher offengelassen

99,3 Prozent der Unternehmen des Banater Berglands zur Umsatzsteuer verdonnert

Sollte es sich die Regierungskoalition PSD/ALDE nicht im letzten Moment wieder einmal anders überlegen – ihre Regierungszeit ist eh durch unaufhörliche Kehrtwendungen und Zurücknahmen von vorher als feststehend gepriesenen Beschlüssen gekennzeichnet – dann wird es im Banater Bergland ab 2018 die Umsatzsteuer von ein Prozent für 99,3 Prozent aller Unternehmen geben. Dies, wenn die Entscheidung aufrechterhalten bleibt, dass die Umsatzbesteuerung auch für Unternehmungen gilt, die bis zu einer Million Euro Einkommen haben, unabhängig davon, ob sie einen Gewinn machen oder nicht.

Das Finanzministerium, eines von mehreren dieser Regierung, deren Minister als „clownesk“ bezeichnet werden müssen (neben Landwirtschaft, Arbeit und Soziales und Bildung), hat verkündet, dass „in erster Lesung“ ein Dringlichkeitsbeschluss dieses Inhalts in der Regierung besprochen wurde. Es geht um die „Novellierung und Vervollständigung des Besteuerungsgesetzes 227/2015“ (Finanzgesetz). Darin vorgesehen ist die „Erhöhung der Umsatz-Obergrenze für eine Eingliederung als ‘Mikrofirmen’ von 500.000 auf eine Million Euro und das Einbeziehen in diese Besteuerungskategorie von allen Steuerpflichtigen, die Wirtschaftsaktivitäten entfalten und bisher von der Besteuerung ausgenommen waren.“

Finanzminister Ionuț Mișa, der in dieser Periode der Ausarbeitung des Haushaltsplans für 2018 zum Regierungsclown Nr.1 avanciert ist (und der, angesichts eines gründlich geleerten Staatssäckels, das 2018 weiteren Auswringungen ausgesetzt werden soll, verständlicherweise sofort herumduckt, wenn es um wirtschaftlich rationelle Erklärungen für den vernunftsfernen Umgang der Regierungskoalition mit dem Haushaltsgeld geht) erklärte dazu: „Für 450.000 Firmen, die einen Umsatz von weniger als einer Million Euro realisieren, wird eine generelle Steuer von einem Prozent auf den Umsatz erhoben, statt, wie bisher, 16 Prozent Gewinnsteuer.“

Premierminister Mihai Tudose, aus dessen öffentlichen Erklärungen man kaum klug wird, erklärte noch am 17. Juli nach einer langen Sitzung der PSD-ALDE-Koalition, dass die Umsatzsteuer nicht eingeführt wird und dass das Thema endgültig als sujet fermé zu betrachten sei. Der Finanzminister habe die entsprechenden Daten und Folgerechnungen der Exekutive und der Koalitionsspitze dargelegt, worauf die Entscheidung gefallen sei, dass eine generalisierte Umsatzsteuer nicht eingeführt wird. So etwas wirke „wie eine Sense“ (wörtlich: „ca o coasă“), so der rustikale Vergleich Tudoses.

Umgelegt aufs Banater Bergland – einer der struktur- und wirtschaftsschwächsten Verwaltungskreise Rumäniens – heißt die Einführung einer Umsatzsteuer von einem Prozent, dass 2016 von den rund 22.000 Unternehmungen des Banater Berglands nur 160 einen Umsatz von über einer Million Euro geschafft haben. Das sind knapp 0,7 Prozent. Nach bisherigen Besteuerungskriterien wurden knapp 300 Unternehmen besteuert (mit 16 Prozent Gewinnsteuer), die 500.000 Euro Umsatz erreichten. 1100 Firmen hatten 2016 einen Umsatz von bis zu 100.000 Euro erreicht, mehrheitlich mit einem Gewinn, der besteuert wurde. Wie genau die Differenz zwischen der Umsatzbesteuerung aller Unternehmungen und einer Gewinnsteuererhebung, wie bisher, im Banater Bergland ausfällt, war für uns nicht zu erfahren.

Bezüglich derjenigen, die „selbstständige Tätigkeiten“ entfalten (Ärzte, Rechtsanwälte, Notare, freie Journalisten, Schriftsteller, Künstler usw.) sind diese der Entrichtung von Sozialbeträgen nach ihrem Einkommen künftig enthoben, müssen aber Sozialbeiträge gemäß dem staatlich garantierten Mindesteinkommen abgeben, heißt es in einer „Präzisierung“ des Finanzministeriums.

Wie in allen ihren Vorgehensweisen sorgt die PSD-ALDE-Regierungskoalition auch für einen zusätzlichen Schutz ihrer Klientel vor den Zugriffen der Justizorgane. Minister Mișa: „Die Unternehmer können keiner Strafuntersuchung mehr unterzogen werden, wenn es um Unterschlagungen im Bereich der Mehrwertsteuerkette geht – es sei denn, wenn die betreffende Firma Kontakt hatte mit Firmen, die Steuern unterschlagen haben. Gegenwärtig kann die Strafverfolgung einer Firma aufgrund eines einfachen Verdachts ausgelöst werden. Durch die Neuerung werden Situationen ausgeschlossen, wo Rückerstattungen von Mehrwertsteuer verweigert werden, weil die Firma, in der Kette ihrer Handelsbeziehungen, im vierten oder fünften Glied der Kette eine Firma hatte, die Steuern unterschlagen oder aufgrund falscher Akten Mehrwertsteuern zurückgefordert und erhalten hat, also straffällig wurde.“

So nebelig, wie der Minister spricht, so sind auch die neuen Besteuerungsnormen, die sein Ministerium verabschieden will. Und das muss Absicht sein: je mehr Interpretierbares, umso mehr Schlupflöcher für „gscheite Jungs“!