Strafermittlungen zur Verordnung über Parteienwechsel

Bukarest (ADZ) - Die Antikorruptionsbehörde DNA hat am Freitag Strafermittlungen in der Causa des umstrittenen „Überläufertum“-Erlasses der Regierung aufgenommen. Derzeit gehen die DNA-Ermittlungen noch von einem tatbezogenen Verdacht („in rem“) aus, nach personenbezogenen Hinweisen können die Korruptionsfahnder dann allerdings auch Strafverfahren gegen Verdächtige („in personam“) einleiten. Die DNA geht damit der von Liberalenchef Klaus Johannis erst vor wenigen Tagen erstatteten Strafanzeige gegen den Urheber des Erlasses, Vizepremier und Verwaltungsminister Liviu Dragnea (PSD), nach, der sich nach Meinung des Oppositionschefs des Missbrauchs der Amtsgewalt, strafbar nach Art. 132 des Strafgesetzbuches, schuldig gemacht hat.