Teilnahme am Begräbnis der Mutter verweigert

Bukarest (Mediafax/ADZ) - Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat den rumänischen Staat zur Bezahlung einer Strafe von 15.000 Euro verurteilt, weil die Gefängnisleitung von Großwardein/Oradea im Jahr 2014 dem Insassen Florian K. (47) nicht freigegeben hatte, um zum Begräbnis seiner Mutter zu gehen.
Dadurch sei sein Recht auf Privat- und Familienleben beeinträchtigt worden. In einem anderen Fall, dem des Vasilică M. (45), der gegenwärtig in der Schweiz einsitzt, wurde der rumänische Staat zur Bezahlung einer Strafe von 3900 Euro verurteilt, weil der Inhaftierte  in einem rumänischen Gefängnis durch die Videoüberwachung gefilmt worden war.