Teilnahme an den Wahlen zum Europäischen Parlament

Österreichische und bundesdeutsche Staatsbürger müssen sich aktiv ins Wählerregister eintragen

Symbolbild: pixabay.com

Zwischen dem 23. und 26. Mai 2019 finden in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union die Wahlen zum Europäischen Parlament statt. In den Niederlanden wird schon am 23. Mai gewählt, in Deutschland, Österreich und Rumänien erst am 26. Mai. Staatsbürgern eines EU-Mitgliedsstaates steht es in der Regel frei, im Land der Staatsbürgerschaft oder im EU-Land des aktuellen Wohnsitzes die Stimme abzugeben – eine doppelte Stimmabgabe ist nicht gestattet.

Um als Bundesdeutscher in Rumänien für Deutschland eine Stimme abzugeben, ist es zunächst notwendig, sich ins Wählerverzeichnis der Bundesrepublik eintragen zu lassen. Das entsprechende Formular ist auf der Internetseite des Bundeswahlleiters abrufbar sowie in den konsularischen und diplomatischen Vertretungen erhältlich. Es muss an die Gemeindebehörde des letzten Wohnsitzes in Deutschland gesandt werden. Dieser Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis muss spätestens am 5. Mai eingehen. Er ist zugleich Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines. „Mit dem Wahlschein werden Ihnen automatisch die Briefwahlunterlagen zugesandt“, heißt es auf der Seite des Bundeswahlleiters – „bundeswahlleiter.de“.

Als österreichischer Staatsbürger in Rumänien ist eine aktive Eintragung in die Europa-Wählerevidenz notwendig, um für Österreich zu wählen. Anders als in der Bundesrepublik kann diese Eintragung zu jeder Zeit geschehen und ist für zehn Jahre gültig. Darüber hinaus ist die Gemeinde zuständig, über die der Bürger eine Verbindung zu Österreich pflegt. Neben der Eintragung in die Wählerevidenz ist ferner die rechtzeitige Beantragung einer Wahlkarte für die Stimmabgabe im Ausland erforderlich. Von vielen Gemeinden wird die Online-Beantragung von Wahlkarten angeboten. Weitere Informationen sind auf der behördenübergreifenden Plattform „oesterreich.gv.at“ abrufbar.

Um als österreichischer oder bundesdeutscher Staatsbürger an der Europawahl für Rumänien teilzunehmen, war eine Eintragung ins Wählerregister bis zum 25. März notwendig.
Gleichwohl die doppelte Stimmabgabe nicht gestattet ist, fehlt ein Mechanismus, der dies verhindert. Das geht aus einer Anfrage der „Alternative für Deutschland“ an den deutschen Bundestag hervor, über die kürzlich die „Rheinische Post“ berichtete. „EU-Bürger mit einer doppelten europäischen Staatsangehörigkeit können an den Behörden und an den Vorschriften vorbei bei der EU-Wahl mehrfach ihre Stimme abgeben. Denn europaweit fehlen Kontrollen zur Stimmabgabe dieser Gruppe.“ Dabei hatte das Europäische Parlament im vergangenen Jahr eine Modernisierung des EU-Wahlrechts gebilligt, die die EU-Länder verpflichtet, „wirksame und abschreckende Sanktionen einzuführen und durchzusetzen, um eine doppelte Stimmabgabe zu verhindern.“ Von den meisten Nationalstaaten wurden die Bestimmungen allerdings noch nicht umgesetzt. Eine Ausnahme bildet die Republik Irland, wo schon zu vorherigen Wahlen die Registrierungserklärungen ausländischer EU-Bürger zur Wahl für Irland an die entsprechenden Staaten weitergeleitet wurde, um eine doppelte Stimmabgabe zu verhindern.