Temeswar: Gerichtsklage gegen Fahrradverbot

Verkehrsausschuss verbietet das Radeln durch die Innenstadt

Am Temeswarer Freiheitsplatz wird das Fahrradfahren untersagt – dies trotz des modernen Fahrradverleihs vor Ort.
Foto: Zoltán Pázmány

 Temeswar - Temeswar soll fahrradfreundlicher werden. Ein Temeswarer Radler klagte das Temeswarer Bürgermeisteramt an und fordert, den Beschluss des Verkehrsausschusses zu ändern. Dies passiert, nachdem vor Kurzem die neuen Verkehrsregelungen für Fahrradfahrer in der Temeswarer Innenstadt bekannt gemacht wurden. Gabriel Tuşinean ist mit diesem Beschluss nicht einverstanden und verlangt die Aufhebung der Verwaltungsakte. Der Temeswarer meint, er habe diese Entscheidung getroffen, da es seitens des Kommunalrates keine schriftliche Begründung für diese neue Regelung gibt und das Temeswarer Bürgermeisteramt habe auch keine öffentliche Debatte zu diesem Thema organisiert. Dabei widerspricht die neue Regelung dem Projekt des Bürgermeisteramtes für intermodalen öffentlichen Verkehr in Temeswar. „Ein Fahrradverleih ist am Freiheitsplatz, neben der Straßenbahnhaltestelle, zu finden, doch das Fahrradfahren ist hier verboten“, sagt Gabriel Tuşinean.

Der jüngste Beschluss des Temeswarer Verkehrsausschusses übers Fahrradfahren in der Temeswarer Innenstadt sieht Folgendes vor: Fahrradfahrer dürfen durch die Anrainerstraßen E. Ungureanu, A. Pacha, R. Negru, E. Carusso, V.V. Delamarina, Gh. Lazăr, L. Blaga, J. Bolyai, D. Cantemir und Palanca radeln. Fahrradfahren ist am Dom-, Freiheits- und Ţarcului-Platz sowie auf der Alba-Iulia- und Mărăşeşti-Straße verboten! Diejenigen, die diese Vorschriften nicht einhalten, werden mit Geldstrafen zwischen 630 und 810 Lei bestraft. Der Temeswarer Bürgermeister, Nicolae Robu, sagte im Herbst des vergangenen Jahres, dass das Fahrradfahren durch die Innenstadt verboten wird, da zahlreiche Fußgänger sich beklagt haben, sie können nicht in Sicherheit und entspannt mit ihren Kindern durch die Fußgängerzonen in der Temeswarer Altstadt spazieren gehen, da die Gefahr besteht, von einem Fahrradfahrer überrollt oder zumindest erschreckt zu werden.  
Die Gerichtsklage wurde beim Temescher Gerichtshof am 19. Februar eingereicht und es besteht die Möglichkeit, dass dieser Stadtratsbeschluss infolge des Gerichtsverfahrens aufgehoben wird. Der Temeswarer Bürgermeister behauptet, er sei bisher nicht zu diesem Thema vors Gericht zitiert worden.