Über Hundegesetz abgestimmt

Sterilisation der Hunde Pflicht, Katzen bleiben verschont

Die Hundegebühr wurde in Temeswar noch nicht eingeführt.
Foto: Zoltán Pázmány

Temeswar - Die Hundebesitzer sollen demnächst durch die neuen Vorschriften verpflichtet werden, sich mehr um ihre Hunde zu kümmern. So gehört die Sterilisation zu den wichtigsten Verpflichtungen der Hundebesitzer. Das Temeswarer Hundegesetz wurde nun in der Kommunalratssitzung verabschiedet: Sowohl die herrenlosen Hunde, als auch die Hunde aus den jeweiligen Haushalten müssen sterilisiert werden. Nun steht es fest, dass die Hundebesitzer, die ihre Haustiere nicht sterilisieren lassen, eine Geldstrafe von 1000 Lei begleichen müssen. Obwohl das Gesetz auch für Katzen vorgesehen war, sind nun laut der Abstimmung des Kommunalrats nur die Hunde betroffen. Die Hundebesitzer müssen somit ihre Tiere in maximal sechs Monaten sterilisieren lassen – nachdem das Gesetz in Kraft tritt. Die Geldstrafe ist erst nach diesen sechs Monaten fällig.

Aber nicht nur die Sterilisation zählt zu den Verpflichtungen der Hundebesitzer. Alle Hunde aus den Haushalten sollen beim Bürgermeisteramt und bei einem Tierarzt registriert werden, eine Gesundheitskartei haben und der Tierbesitzer hat das Bürgermeisteramt über Verkauf, Verlust oder den Tod der Hunde in Kenntnis zu setzen.
Laut Projekt werden mobile Sterilisierungsanlagen erworben. Tierärzte werden vor Ort die Eingriffe durchführen können. Die Prozedur wird kostenlos sein. Nur für die verwendeten Materialien soll bezahlt werden. Die Sterilisierung wird nur bei Hunden, die älter als fünf Monate sind, durchgeführt. Für die Zukunft wird auch eine Gebühr für Hundebesitzer, die mehr als vier Tiere (zwei Hunde und zwei Katzen) pflegen, in Betracht gezogen.