Urteil für Vişinescu nicht aufgehoben

Bukarest (ADZ) - Eine Instanz des Obersten Gerichts hat am Montag die vom Folterer Alexandru Vişinescu eingelegten außerordentlichen Rechtsmittel gegen seine Verurteilung als unzulässig abgeschmettert; das neue Urteil ist rechtskräftig. Der im Februar wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu 20 Jahren Haft verurteilte Vişinescu hatte unter Verweis auf eine angebliche Verjährung seiner Taten eine Urteilsaufhebung beantragt. Der heute 91-Jährige ist der erste kommunistische Folterer, den die rumänische Justiz seiner gerechten Strafe zuführte. Als Leiter der Haftanstalt Râmnicu Sărat hatte Vişinescu zwischen 1956 und 1963 den Tod von mindestens 14 Häftlingen, darunter prominente Politiker der Vorkriegszeit, verschuldet.