Vărşăndan mit erfolgreicher Klage

Bewerbung für DSTT-Intendanz muss zugelassen werden

Temeswar (ADZ) – Der ehemalige Intendant des Deutschen Staatstheaters Temeswar (DSTT), Lucian Vărşăndan, der sich 2017 um eine neue Amtszeit an der Spitze des Theaters beworben hatte und von der Stadtverwaltung aufgrund einer zumindest merkwürdigen Interpretation geltender Gesetze vom Auswahlverfahren ausgeschlossen wurde, hat nun endgültig Recht bekommen. Seine verwaltungsrechtliche Klage gegen die Stadt ist erfolgreich.

Per Beschluss vom 12. September hat die Verwaltungsrechtskammer des Temeswarer Berufungsgerichts die vom Bürgermeister der Stadt Temeswar und dem Temeswarer Stadtrat eingelegte Revision gegen das Urteil des Temescher Gerichts vom 24. April 2018 zurückgewiesen und das erst-instanzliche Urteil als rechtskräftig anerkannt.

Die Stadt Temeswar muss nun das Auswahlverfahren für die Intendanz des Deutschen Staatstheaters weiterführen, die Teilnahme von Lucian Vărşăndan an dem Verfahren zulassen und seinen Managemententwurf bewerten. Auch muss die Verwaltung ihn über den Zeitplan des Verfahrens in Kenntnis setzen. Um den immateriellen Schaden des Klägers zu ersetzen, muss die Stadt Temeswar das Urteil des Temescher Gerichts in voller Länge in einer Zeitung sowie für 15 Tage auf der Internetseite des Bürgermeisteramtes veröffentlichen. Gerichtskosten in Höhe von 200 Lei sind von der Stadt an den Kläger zu zahlen.