Verfassungsgericht muss über Referendum befinden

Verschiedene Eingaben wegen dem Quorum

Bukarest (Mediafax/ADZ) - Für heute ist vorgesehen, dass das Zentrale Wahlbüro (BEC) die endgültigen Ergebnisse der Volksbefragung vom 29. Juli dem Verfassungsgericht zuschickt. Dieses muss über die Validierung oder Nichtvalidierung des Referendums entscheiden. Nachdem sich an der Volksbefragung nicht 50 Prozent plus einer der auf den Wählerlisten eingetragenen beteiligt haben (sondern lediglich 46,23 Prozent), kann diese nicht als gültig erklärt werden. Die Entscheidung des Verfassungsgerichts kommt sodann vors Parlament, wo sie verlesen wird. Es besteht aber keine klare Regelung, wann das Parlament zusammentreten muss.

Die USL versucht es inzwischen mit einer Eingabe ans Verfassungsgericht, die sich auf das Quorum 50 Prozent plus eine Stimme bezieht. Das Referendum sei zu einem Zeitpunkt ausgelöst worden, als es diese vorgeschriebene Mindestbeteiligung nicht gab, wird argumentiert. Nachdem 7,4 Millionen Bürger für die Absetzung von Traian Băsescu gestimmt haben, verfüge dieser ohnedies über keine Legimität mehr.

Ein offenes Schreiben ans Verfassungsgericht hat auch der ehemalige Präsident Ion Iliescu aufgesetzt, in dem er die Validierung der Volksbefragung fordert. In Rumänien gebe es keine 18 Millionen Wähler mehr, sondern höchstens 15 bis 16 Millionen. Demnach habe die Wahlbeteiligung mehr als 60 Prozent der wahlberechtigten Bevölkerung ausgemacht.