Verfassungsklage gegen Gerichtsverfassungsgesetz

Staatschef ficht erstes der drei Justizgesetze an

Bild: pixabay.com

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Bukarest (ADZ) - Staatschef Klaus Johannis hat Verfassungsklage gegen die vom Parlament verabschiedeten Änderungen des Gerichtsverfassungsgesetzes (304/2004) eingelegt – eines der drei wesentlichen Justizgesetze, die von der PSD-ALDE-UDMR-Mehrheit im Zuge ihrer sogenannten Justizreform novelliert wurden.

In seiner Beschwerde verweist Johannis darauf, dass das geänderte Gerichtsverfassungsgesetz trotz der von ihm geforderten Prüfung durch die Legislative weiter fragwürdige Regelungen enthält – es schaffe „Strukturen, die nicht auf eine Effizienzsteigerung des Systems, sondern auf die Einschüchterung der Magistraten abzielen“ und untergrabe zudem „die organisatorische Unabhängigkeit der Justiz“, die „vermehrt dem Justizminister“ und weniger dem Hohen Magistraturrat unterordnet würden.

Unter der Leitung seines aktuellen Präsidenten und früheren PSD-Spitzenpolitikers Valer Dorneanu scheint das Verfassungsgericht (VG) jedoch nicht gewillt, der letzte Woche geäußerten Bitte des Staatschefs nachzukommen, erst die Stellungnahme der Venedig-Kommission hierzu abzuwarten: Wie das VG nämlich mitteilte, will es bereits am 30. Mai zur Verfassungsklage des Staatsoberhauptes befinden.