VG-Urteil zu ICCJ-Kammern nicht allgemein anwendbar

Oberster Magistraturrat sorgt für notwendige Klärung

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Bukarest (ADZ) - Der Oberste Rat der Magistratur (CSM) hat am Dienstag mitgeteilt, dass das Urteil des Verfassungsgerichts (VG) über die Zusammensetzung der fünfköpfigen Spruchkammern des Hohen Gerichts- und Kassationshofs (ICCJ) nur auf diesen konkreten Fall anzuwenden ist und nicht auch auf andere Spruchkammern desselben Gerichts oder auf die zwei- und dreiköpfigen Berufungs- und Revisionsinstanzen der anderen Gerichte.

Das VG hatte Anfang November festgestellt, dass der Hohe Gerichts- und Kassationshof mit sofortiger Wirkung die Spruchkammern, die aus fünf Richtern bestehen, neu besetzen muss und dazu ein zufälliges Auswahlverfahren anzuwenden hat. Der CSM stellt nun klar, dass nicht alle Gerichte ihre Spruchkammern neu besetzen müssen und dass das vom VG verordnete Auswahlverfahren für sie nicht verpflichtend ist.

Ausgegangen war das Problem von der Strafakte des PSD-Vorsitzenden Liviu Dragnea, der vor der fünfköpfigen Spruchkammer des ICCJ seine erstinstanzliche Verurteilung durch dasselbe Gericht angefochten hat und im Anschluss gegen das Verfahren zur Auswahl der Richter vor dem VG geklagt hat.