Wählerlisten müssen bis Ende August in Ordnung gebracht werden

Bukarest (Mediafax/ADZ) - Das Verfassungsgericht hat sein Urteil über die Validierung oder Nichtvalidierung des Referendums vom 29. Juli auf den 31. August vertagt. Bis dahin bleibt Crin Antonescu interimistischer Präsident und Traian Băsescu amtsenthobener Präsident.

Die Entscheidung des Verfassungsgerichts geht davon aus, dass ihm widersprüchliche Angaben über die Anzahl der Personen auf den Wählerlisten zugesandt wurden. Deshalb wird die Regierung aufgefordert, bis zum 31. August die aktualisierten Wahllisten zu erstellen, die am 29. Juli gültig waren. Gleichzeitig hat das Gericht sämtliche Beanstandungen betreffend die Veranstaltung des Referendums als unbegründet abgewiesen.

Beim Verlassen des Gerichtsgebäudes hatte die Richterin Aspazia Cojocaru erklärt, dass „ihrer Meinung nach das Referendum annulliert hätte werden müssen“. Nun habe man von den zuständigen Institutionen Dokumente verlangt, die geprüft werden müssen. Der Richter Ion Predrescu äußerte bei derselben Gelegenheit, dass eine Überprüfung der Wirklichkeit erwartet wird, also die tatsächlichen Angaben über die Anzahl der wahlberechtigten Bürger.
Der interimistische Präsident Crin Antonescu erklärte Donnerstagabend, dass die „unerwartete Aufschiebung“ des Urteils des Verfassungsgerichts auf die Überzeugung des Gerichts zurückgehe, dass im „demokratischen Prozess die Stimmen der wirklichen Menschen zählen“.