Wahlbehörde beanstandet verfrühten Wahlkampfauftakt

Banner in den Farben der Nationalfahne gesetzeswidrig

Symbolbild: pexels.com

Bukarest (ADZ) - Die Ständige Wahlbehörde (AEP) hat sich am Donnerstag wegen des völlig verfrühten Wahlkampfauftakts sowie der in den Farben der Trikolore gehaltenen Banner und Wahlkampfplakate einer Regierungspartei eingeschaltet. Konkret forderte die AEP Innenministerium und Generalinspektorat der Polizei auf, klarzustellen, „ob die geltenden Rechtsvorschriften betreffend Wahlkampfplakatierung in Bukarest und im Land“ eingehalten worden sind, teilte AEP-Vizepräsident Marian Muhuleț den Medien mit.

Muhuleț verwies darauf, dass laut geltendem Recht der Wahlkampf „30 Tage vor dem Wahltag“ einzusetzen hat, doch gebe es bereits gute zwei Monate vor der Europawahl vom 26. Mai eine wahre „Explosion“ an Wahlkampfplakaten und -bannern. Zudem würde „eine Partei“ in ihrem Outdoor-Wahlkampf auf die Farben der Trikolore setzen, obwohl laut Gesetz „weder nationale Symbole noch die Farben der Landesfahne“ für Wahlkampfzwecke benutzt werden dürfen, so der AEP-Vize. Die Polizei habe daher zu eruieren, ob die Parteien „in Bukarest und im Land“ die geltenden Regelungen eingehalten haben oder ob ihr Vorwahlkampf dagegen verstößt, erläuterte Muhuleț.