Welche Folgen hat Erlass über den Parteiwechsel?

Verfassungsgericht erklärt ihn für verfassungswidrig

Bukarest (Mediafax/ADZ) - Das Verfassungsgericht hat das Gesetz, durch welches die Regierungsverordnung 55/2014 gebilligt wurde, für verfassungswidrig erklärt. Durch diese war es möglich, dass Lokalvertreter von einer Partei zur anderen überwechseln, ohne dass sie dadurch – wie das im Gesetz vorgesehen ist – ihr Mandat verlieren. Die Verordnung hatte für den Vorgang eine begrenzte Frist von 45 Tagen vorgesehen, und zwar vom 2. September bis zum 17. Oktober. Etwa 500 Bürgermeister haben davon Gebrauch gemacht.

Das Parlament hatte das Gesetz zur Verordnung 55/2014 gebilligt, nun fordert das Verfassungsgericht es auf, das Gegenteil zu tun und ein ablehnendes Gesetz zu erlassen. Die Vorlage zu einem derartigen Gesetz ist in der Abgeordnetenkammer vorhanden, dort ist auch festgeschrieben, dass die Überläufer ihre Mandate verlieren werden. Es ist jedoch unklar, wie es damit weitergehen wird.

Die Opposition hat gegebenenfalls noch eine zweite Möglichkeit, und zwar aufgrund des Urteils des Verfassungsgerichts die einzelnen Bürgermeister beim Verwaltungsgericht anzuklagen und dessen Urteile abzuwarten, dass diese ihr Mandat verlieren. Das könnte über ein Jahr dauern. Von der PNL wird das Ganze nach wie vor als ein übler Schachzug aus der Zeit des Präsidentenwahlkampfs eingeschätzt und den Überläufern wird gesagt, dass sie zu den Folgen ihres Handelns stehen sollen.