Wie geht es weiter mit den zwei Sportanlagen?

Dringende Fragen vom Kreisrat entschieden

Kronstadt – Zu seiner ordentlichen Sitzung trat der Kronstädter Kreisrat am vorletzten Tag des Monates August zusammen. Laufende Probleme standen auf der Tagesordnung, die einer schnellen Lösung bedürfen. Es handelt sich um die Vermietung von zwei Sportanlagen, die sich in Besitz des Kreises befinden, und aus Mangel an Aktivitäten, die Geld einbringen könnten, eher dem Verfall ausgesetzt sind. Es geht um die Olimpia-Anlage und den Freizeitkomplex, beide an der Burgpromenade gelegen, die seit Monaten geschlossen sind.

Die Ratsmitglieder genehmigten eine erneute Ausschreibung zwecks Vermietung und die zu beanspruchten monatlichen Mieten, nachdem sich bisher keine Interessenten dafür gefunden haben. Der Vorschlag eine eigene Sport- und Tourismusdirektion innerhalb des Kreisrates zu gründen, um diese Anlagen zu verwalten, soll einer weiteren Aussprache unterzogen werden, wenn auch das Organigramm des Kreises für nächstes Jahr zur Sprache kommt.

Wegen der zugefügten Schäden durch Großlaster, wurde deren Verkehr auf zwei Kreisstraßen, auf der DJ 108 zwischen Honigberg/Hărman und Petersberg/Sânpetru, bzw. DJ 103D zwischen Viştea de Jos und Viştişoara im Fogarascher Gebiet, untersagt. Fahrzeuge deren Gesamtgewicht 7,5 t überschreitet, müssen diese beiden Kreisstraßen meiden und auf Umwegen verkehren.

Geklärt werden muss die Lage bezüglich der Eintragung eines Teils des Kronstädter Neurologie Krankenhauses ins Grundbuch, da dieses zwar vor 1989 auf einem freien Gelände gebaut worden ist, aber bis heute als Weidefläche gilt. Ratsherr Emil Rada (PNL) wurde mit der Mehrheit der Stimmen als Mitglied in die Gebietsautorität für Öffentliche Ordnung (ATOP) als Vertreter des Kreisrates bestimmt. Zu dem wurde beschlossen, dass die Stadt Weidenbach/Ghimbav in Zukunft über eine eigene Dienststelle der Einwohnerbehörde verfügen soll, die den Bewohnern Personalausweise, Pässe, Führerscheine, Zivilakten ausstellen wird. Dieser Entscheid wird in Kraft treten, nachdem die diesbezügliche Direktion des Innenministeriums ihre Zusage erteilt.